Leistungen von ausl?ndischen Universit?ten

+++ Diese Information betrifft alle Studierenden, die Leistungen von ausl?ndischen Universit?ten im Fach Anglistik anerkannt bekommen m?chten. +++ 

Anerkennung von Leistungen, die Sie an einer ausl?ndischen Universit?t er?worben haben, müssen über die Koordinatorin für Austauschprogramme der Fakult?t laufen (?Erasmus GuK“). Das ist Dr. Katharina Scheffner, bei der Sie sich vor dem Aus??lands?aufenthalt über die M?glichkeiten und Vorgehensweisen bei der Aner?ken?nung bzw. Anrechnung beraten lassen k?nnen. Bitte lesen Sie auf der Seite

/guk/studium/erasmus/

alle dort beschriebenen Schritte gut durch.

Kurz zusammenge?fasst l?uft die Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland folgenderma?en ab:

Vor dem Auslandsaufenthalt handeln Sie mit den Fachvertreter/innen Anerken?nungs?ver??ein?barungen aus und verwenden die dafür vorgesehenen Formulare.

Die fachliche Anerkennung erfolgt unmittelbar nach der Rückkehr aus dem Ausland durch Nachweis der Leistungen inkl. Transcript of Records bei den jeweili?gen Fach?vertreter/innen. ?nderungen der ursprünglichen Vereinbarung k?nnen auf der Anerken?nungsvereinbarung eingetragen werden. Dann stellen Sie unverzüglich einen Online-Antrag auf Anrechnung der Studienleistungen bei ?Erasmus GuK“, dem Sie anschlie??end alle unterschriebenen Anerkennungsvereinbarungen usw. vorlegen. Dieser rechnet dann u.a. die Noten nach den jeweils gültigen Formeln um (Die rich?tige Um?rechnung ist im modularisierten Studium natürlich sehr wichtig!) und bün?delt alle Anerkennungsvereinbarungen, die er schlie?lich der/dem Prüfungsausschussvor?sitzenden des ersten Hauptfaches als Aufstellung zuschickt.

Für BA Anglistik/Amerikanistik-Studierende ist dies Herr Prof. Fischer, für Masterstudierende Frau Prof. Gru?, für Lehramtsstudierende Frau Prof. Franz (pa.lehramt(at)uni-bamberg.de). Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.