Frequently Asked Questions: Trans* und Studium

FAQ für Studierende und Studieninteressierte
Wenn Sie Ihren Namen und/oder Ihren Geschlechtseintrag nach SBGG ge?ndert haben, füllen Sie bitte das Formular ?Antrag auf Namens- und Geschlechtseintrags?nderung“(466.6 KB) aus und senden Sie es per Mail an die Leiterin der Studierendenkanzlei, Katrin Kanngie?er. Gern k?nnen Sie den Antrag auch pers?nlich bei der Studierendenkanzlei einreichen. Fügen Sie dem Antrag eine einfache Kopie Ihres aktuellen Personalausweises, auf dem ihr gew?hlter Name hinterlegt ist, bei. Ihr Antrag wird daraufhin von der Studierendenkanzlei und dem Prüfungsamt bearbeitet.
Ja, Sie k?nnen unter gew?hltem Namen studieren. Sollte Ihr Name und/oder Ihre Geschlechtsidentit?t von den Angaben auf offiziellen Dokumenten (z.B. Personalausweis) abweichen, füllen Sie bitte das Formular ?Antrag auf Namens- und Geschlechtseintrags?nderung“(466.6 KB) aus und senden Sie es per Mail an die Leiterin der Studierendenkanzlei, Katrin Kanngie?er. Gern k?nnen Sie den Antrag auch pers?nlich bei der Studierendenkanzlei einreichen. Fügen Sie dem Antrag eine einfache Kopie Ihres aktuellen Personalausweises sowie eine einfache Kopie Ihres dgti-Erg?nzungsausweises (dgti = Deutsche Gesellschaft für Transidentit?t und Intersexualit?t e.V.) bei. Ihr Antrag wird daraufhin von der Studierendenkanzlei und dem Prüfungsamt bearbeitet.
Nein. Die Abschlussdokumente werden auf den zum Zeitpunkt der Ausstellung in den gesetzlichen Ausweisdokumenten geführten Namen ausgestellt. Eine Ausstellung von Urkunden, Zeugnissen usw. ist erst nach erfolgter offizieller ?nderung des Namens, beispielsweise über das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), m?glich.
Ja. Bei der Immatrikulation stehen im Hinblick auf die Angabe der Geschlechtsidentit?t und der damit verbundenen pers?nlichen Anrede vier Auswahlm?glichkeiten zur Verfügung: neben weiblich und m?nnlich gibt es auch die M?glichkeit, divers oder keine Angabe zu w?hlen.
Bei einer ?nderung Ihres Vornamens k?nnen Sie einen neuen Studierendenausweis (ggf. auch mit aktuellem Foto) beantragen. Das Ausstellen eines neuen Studierendenausweises kostet 10€.
Wir bitten darum, dass Sie j?hrlich eigenverantwortlich bzw. auf Nachfrage der Studierendenkanzlei Auskunft über den aktuellen Stand der offiziellen gerichtlichen ?nderung des Namens und/oder des Geschlechtseintrages Auskunft geben, sodass eventuelle ?nderungen zeitnah in die universit?tsinternen Verwaltungsprogramme eingepflegt werden k?nnen.
Für Fragen rund um das Thema Immatrikulation steht Ihnen die Studierendenkanzlei zur Verfügung.
Für Fragen rund um die Themen Studieninteresse und Gestaltung des Studiums steht Ihnen die Ansprechpersonen der Studienberatung zur Verfügung.
Für Anliegen rund um die Themen Benachteiligung und (Anti)Diskriminierung steht Ihnen die Antidiskriminierungsstelle zur Verfügung. Alle Anfragen werden vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht.
Allgemeine FAQs
Das Selbstbestimmungsgesetz (Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur ?nderung weiterer Vorschriften, kurz: SBGG) regelt die ?nderung des personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags und Vornamen. Es l?st die bisherigen Verfahren zur Personenstands- und Vornamens?nderung ab und vereinheitlicht diese für trans*, intergeschlechtliche und nicht-bin?re Menschen. Damit genügt die Selbstauskunft der Person beim Standesamt zur ?nderung der Angaben. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter https://sbgg.info/.
Der dgti-Erg?nzungsausweis ist ein zus?tzliches, standardisiertes Ausweisdokument, das vom Bundesinnenministerium best?tigt wurde und von der dgti, der Deutschen Gesellschaft für Transidentit?t und Intersexualit?t e.V., ausgestellt wird. Der Ausweis enth?lt alle selbstgew?hlten personenbezogenen Daten wie Vorname, Pronomen sowie Geschlecht, und zeigt ein aktuelles Passfoto. Er hilft dabei, Diskriminierung von Amtswegen zu verhindern und ist bei s?mtlichen Innenministerien, der Polizei, einer Vielzahl von Beh?rden, Banken, Universit?ten und an weiteren Stellen bekannt und akzeptiert. Der Erg?nzungsausweis ist nur gültig in Kombination mit einem amtlichen Personaldokument (z.B. Personalausweis).
Der Erg?nzungsausweis kann auf der Website der dgti beantragt werden. Beachten Sie zudem die Checkliste für die Beantragung.
Bei Fragen und Beratungsbedarf rund um die Themen Geschlechtsidentit?t, sexuelle Orientierung und auch weiterer Diversit?tsdimensionen steht Ihnen gern die Antidiskriminierungsstelle zur Verfügung.