Anrechnung/Anerkennung von Studien-, Prüfungs- und Praktikumsleistungen
Anrechnung/Anerkennung von Studien-, Prüfungs- und Praktikumsleistungen
Sie haben sowohl die M?glichkeit, sich Studien-, Prüfungs- und Praktikumsleistungen aus einem Vorstudium an der Universit?t Bamberg (intern) als auch von au?erhalb der Universit?t erbrachte Leistungen (extern) anrechnen zu lassen (Leistungen anderer Universit?ten oder bereits erworbene Kompetenzen einer Berufsausbildung).
Es besteht grunds?tzlich keine Pflicht der Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen. Sie w?hlen selbst aus, welche Leistungen Sie sich anerkennen lassen wollen. Bereits erbrachte Leistungen, die Sie sich nicht anerkennen lassen, k?nnen im Studiengang erneut im ersten Versuch absolviert werden. Die Anrechnung von Prüfungsleistungen sollte m?glichst zeitnah zur Einschreibung in den Studiengang zu erfolgen.
Anrechnungsverfahren
Zur Anrechnung benutzen Sie bitte die entsprechenden Formulare. Dieses erleichtert Ihnen den Wechsel beziehungsweise die Anerkennung von bereits erbrachten Studien-, Prüfungs- und Praktikumsleistungen. Sie ben?tigen einmal das Formular für die Fachrichtung/EWS/Berufsp?dagogik und falls erforderlich das Formular für ihr jeweiliges Unterrichtsfach.
Wie ist vorzugehen?
1. Füllen Sie das Anrechnungsformular(637.9 KB) mit Namen und Matrikelnummer und Ihren Anrechnungsm?glichkeiten aus. Gehen Sie dabei bitte folgenderma?en vor:
- Linke Spalte: Um welches Modul geht es (z.B. ?Vertiefungsmodul: Grundlagen sozialp?dagogischen Handelns“)?
- Mittlere Spalte: Wo wurde die Leistung erworben? (z.B. BA Sozialp?dagogik; FH Würzburg- Schweinfurt)?
- Rechte Spalte: Wie lautet die ursprüngliche Modulbezeichnung? (z.B. ?Einführung in die Sozialp?dagogik“)?
2. Anschlie?end kommen Sie zur Anerkennung mit dem Formular in die Sprechstunde von Prof. Grell oder Fr. Ruppert. Bitte bringen Sie s?mtliche Leistungsbescheinigungen, Zeugnisse etc. mit. Das Formular k?nnen Sie auch schon vorher per Mail schicken.
188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网daten finden Sie auf unserer Homepage mit Angaben zur Sprechstunde: Prof. Grell, Fr. Ruppert.
3. Ggf. müssen Sie anschlie?end nochmal eine Best?tigung der jeweiligen Fachvertreter:innen der Unterrichtsf?cher einholen.
4. Abschlie?end werden die Formulare gesammelt vom Prüfungsausschussvorsitzenden unterzeichnet und an das Prüfungsamt zur Verbuchung in FlexNow weitergeleitet.
Das Formblatt zur Fachsemester-Einstufung finden Sie hier (notwendig bei Anrechnungen ab 30 ECTS).
Formblatt Fachsemester-Einstufung(71.9 KB)