Zulassung und Einschreibung

Der Bachelorstudiengang Berufliche Bildung ist zulassungsfrei, eine Bewerbung ist nicht n?tig. Zus?tzlich müssen Sie die Zulassungsvoraussetzungen für das von Ihnen gew?hlte Unterrichtsfach erfüllen: 

**besondere Studienvoraussetzungen. Informationen hierzu erhalten Sie über die jeweiligen Links. 

* in Kooperation mit der Friedrich-Alexander-Universit?t Erlangen-Nürnberg

Das Studium kann sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester aufgenommen werden. Die Immatrikulation erfolgt über die Studierendenkanzlei der Universit?t Bamberg. Sie erhalten auf den Seiten der Studierendenkanzlei allgemeine Informationen zur Enschreibung sowie zu den Fristen und weche Unterlagen ben?tigt werden. 

Praktikum

Für die Zulassung zum B.Ed. Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialp?dagogik ist ein Vorpraktikum notwendig. 

>>>zum Vorpraktikum

Einschreibung

Das Studium kann zum Sommersemester und zum Wintersemester aufgenommen werden. Die Einschreibung erfolgt bei der Studierendenkanzlei der Universit?t Bamberg. Die aktuellen Einschreibetermine k?nnen der Webseite der Studierendenkanzlei entnommen werden.

Infos für internationale Bewerber:innen

Studieninteressierte mit ausl?ndischer Staatsangeh?rigkeit und Zeugnissen aus dem Ausland müssen sich beim International Office für ein Bachelorstudium an der Universit?t Bamberg bewerben. Dort wird geprüft, ob die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung und die jeweils notwendigen Deutschkenntnisse vorliegen.

Auf den Seiten des International Office erhalten Sie weitere Informationen zum >>>Bewerbungsprozess für internationale Bewerber:innen

Infos für Studieninteressierte mit Behinderung oder chronischer Krankheit

Studieninteressierte mit Behinderung oder chronischer Krankheit k?nnen bei der Bewerbung für einen zulassungsbeschr?nkten Studiengang Sonderantr?ge stellen, die behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen helfen sollen.

Bei Fragen hierzu hilft Ihnen die 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网stelle Studium und Behinderung gerne weiter!

>>>Informationen zum Nachteilsausgleich