Ihr Weg ins Ausland

W?hrend Ihres Bachelorstudiums der Politikwissenschaft haben Sie die M?glichkeit, jedoch nicht die Verpflichtung, zu einem Auslandsstudium. Auch Ihr Pflichtpraktikum k?nnen Sie im Ausland absolvieren.

Das International Office unterstützt Sie gerne bei der Planung Ihres Auslandsaufenthalts an einer der über 300 Partnerhochschulen. Eine aktuelle ?bersicht und die Ansprechpersonen finden Sie auf den Seiten des International Office.

Wichtig: Wenn Sie ins Ausland gehen m?chten, so beginnen Sie bitte rechtzeitig mit der Planung. In der Regel sollten Sie damit mindestens ein Jahr im Voraus beginnen! Die Fristen für die Bewerung für Austauschpl?tze über das International Office enden in der Regel Ende November.

Weitere Infos zum Auslandsstudium finden Sie auch auf den Seiten der Fakult?t SoWi.

Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland

Ein (oder mehrere) Auslandssemester k?nnen Sie auch w?hrend eines Urlaubssemesters absolvieren. Sollten Sie dann jedoch Leistungen aus dem Auslandssemester angerechnet bekommen, werden Sie dementsprechend in der Fachsemesterzahl hochgestuft.

Details zum Anrechnungsprozess und zu den konkreten M?glichkeiten finden Sie unter Anrechnung. Sie haben grunds?tzlich zwei M?glichkeiten, Leistungen einzubringen.

M?glichkeit a): Gelenktes Auslandsstudium
Sollten Sie Politikwissenschaft als erweitertes Hauptfach (180 ECTS-Punkte, ohne Nebenfach) studieren, k?nnen Sie fremde Module aus dem Ausland in den Erg?nzungsbereich einzubringen, sofern diese im Wesentlichen NICHT ?quivalent mit Bamberger Modulen sind. Ansonsten haben Sie hier vollkommene Wahlfreiheit auch für nicht-politikwissenschaftliche Module. Bitte beachten Sie, dass insgesamt maximal 30 ECTS-Punkte im Erg?nzungsbereich eingebracht werden k?nnen, und dass Sie mit Nebenfach keinen Erg?nzungsbereich haben. Eine (vorherige) Prüfung der Module ist nicht notwendig. Sollten Sie sich jedoch unsicher sein, ob ein Auslandskurs sich ausreichend von einem gewissen Bamberger Modul unterscheidet, fragen Sie zur Sicherheit vorher nach. Senden Sie Ihren Anrechnungsantrag direkt an den Prüfungsausschuss. Die Module werden automatisch in Flexnow verbucht. Gegebenenfalls erfolgt eine Hochstufung Ihrer Semesterzahl (pro 30 ECTS-Punkte ein Semester). Leistungen aus einem Studium im Ausland, die zeitlich vor dem Studium in Bamberg erbracht wurden, k?nnen nicht als gelenktes Auslandsstudium eingebracht werden. Solche Leistungen kommen aber grunds?tzlich für M?glichkeit b) in Frage.

M?glichkeit b): Anrechnung für konkrete Zielmodule

Fremde Module aus dem Auslandsstudium k?nnen auch für konkrete Bamberger Module angerechnet werden. Das Vorgehen ist dann wie unter Anrechnung beschrieben.. Bitte kl?ren Sie die Modul?quivalenz vor dem Belegen der Kurse im Ausland ab. Hierfür reicht eine kurze Mail an den/ die Modulverantwortlichen.

Von unserer Seite aus brauchen Sie grunds?tzlich für das Auslandsstudium kein explizites und gesammeltes Learning Agreement, sofern Sie sich an die oben beschriebenen Prozessabl?ufe halten. Andere Institutionen (z. B. Partneruni, International Office) k?nnen m?glicherweise ein Learning Agreement verlangen.

 

Für die Anrechnung von Leistungen in einem anderen Haupt- oder Nebenfach, das Sie mit Politikwissenschaft kombinieren, wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Fachvertreter*innen des anderen Faches.