Zulassung zum Promotionsverfahren

Zulassungsvoraussetzungen

Ausführlich sind die Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren in der aktuell geltenden Promotionsordnung für die Fakult?ten 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 sowie 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 Kulturwissenschaften unter § 4 nachzulesen. Im Allgemeinen sind dies

  • die Hochschulreife,
  • ein mindestens achtsemestriges einschl?giges Studium, das mindestens mit ?gut“ (2,50 oder besser) abgeschlossen wurde,
  • ein mindestens zweisemestriges Studium an der Universit?t Bamberg (grundst?ndiges Studium oder Promotionsstudium), eine anderweitige Mitgliedschaft bei der Universit?t Bamberg (z. B. durch die Registrierung bei der Promovierenden-Datenbank der TRAc oder die wissenschaftliche Mitarbeit),
  • die Betreuung durch eine promotionsberechtigte Person (i.d.R. Privatdozent:innen oder Professor:innen) an der Universit?t Bamberg, mit der die Thematik inhaltlich abgestimmt wurde.

Falls nicht alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, kann/k?nnen schon mit oder vor der Antragstellung auf Zulassung zum Promotionsverfahren ein Antrag/mehrere Antr?ge auf Sonderfallgenehmigung(123.7 KB) n?tig sein (z.B. Wechsel des Hauptfaches). Nehmen Sie gerne vor Antragstellung hierfür 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 mit dem Promotionsbüro auf.