FNK - Interne Projektf?rderung f¨¹r das Haushaltsjahr 2025 "Sommerrunde"
Die Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg vergibt traditionell auf Antrag einen Teil ihrer Haushaltsmittel f¨¹r die ?Interne Projektf?rderung¡°. Die Mittelzuweisung erfolgt durch die Universit?tsleitung auf Vorschlag der St?ndigen Kommission f¨¹r Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FNK) zumeist schon zu Beginn des laufenden Haushaltsjahres.
Zur F?rderung kann durch die FNK nur vorgeschlagen werden, wer die F?rderkriterien tats?chlich erf¨¹llt. Dies war im Haushaltsjahr 2025 nicht immer der Fall, so dass noch Mittel verf¨¹gbar sind. Somit kann als zweite Vergaberunde die sog. ?Sommerrunde¡° ausgeschrieben werden.
Als Abgabefrist f¨¹r Ihre Projektantr?ge wird der 26. Mai 2025, 12:00 Uhr, festgesetzt.
Grunds?tzlich gelten die Antrags- und Bewertungsgrunds?tze, wie sie in der Ausschreibung f¨¹r 2025 schon formuliert worden sind.
Antragsberechtigt sind neben Professorinnen und Professoren auch habilitierte und promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auch aus Studienzusch¨¹ssen finanziert sein k?nnen. Nicht promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Besch?ftigte aus Drittmitteln k?nnen auch als Erstantragstellerinnen und Erstantragsteller auftreten, aber immer gemeinsam mit der zust?ndigen Professorin bzw. dem zust?ndigen Professor. Bitte beachten Sie hierzu unsere ausf¨¹hrlichen Hinweise unter den FAQs.
Besonders hinweisen m?chte ich Sie auf folgende Antragsvarianten:
- Gender-Bonus: Vorbereitungsprojekte, Regelprojekte oder fres?h-Projekte, die sich mit Themen der Geschlechtergerechtigkeit befassen oder in denen eine Gender-Dimension von zentraler Bedeutung ist, sind willkommen und k?nnen auf Antrag mit einer um 500,- € erh?hten Maximalf?rdersumme unterst¨¹tzt werden; im Falle von Forschungskolloquien ist ein Bonus von bis zu 300,- € m?glich.
Bei allen Instrumenten der Internen Projektf?rderung soll Voraussetzung f¨¹r die Gew?hrung des Gender-Bonus sein, dass Genderfragen einen Schwerpunkt des Projektes bzw. des Forschungskolloquiums darstellen. - Gefl¨¹chtete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler k?nnen sich seit dem Haushaltsjahr 2023 um Mittel f¨¹r Vorbereitungsprojekte bewerben. Voraussetzung ist, dass f¨¹r einen derartigen FNK-Antrag eine Kooperationspartnerin bzw. ein Kooperationspartner aus der Universit?t Bamberg feststeht, die bzw. der f¨¹r das Projekt im haushaltsrechtlichen Sinn verantwortlich ist (im Antrag als mitantragstellende Person). Die betreuende Professorin bzw. der betreuende Professor muss im Rahmen des Antrags gegen¨¹ber der FNK plausibel darlegen, warum die relevante Person aus ihrer bzw. seiner Sicht als gefl¨¹chtet anzusehen ist und inwiefern das Vorhaben inhaltlich an der Universit?t Bamberg anschlussf?hig ist.
Wenn Sie nach diesem F?rderprogramm einen ?FNK-Antrag¡° stellen m?chten, bitte ich Sie, die "FAQs f¨¹r die Antragstellung" unter /forschung/forschungsfoerderung/interne-fnk/interne-projektfoerderung/faq-zur-internen-projektfoerderung/ vorab gr¨¹ndlich durchzusehen.
Unter der Adresse /forschung/forschungsfoerderung/interne-fnk/interne-projektfoerderung/formulare/ liegen die aktuell g¨¹ltigen Antragsformulare f¨¹r die ?Sommerrunde 2025¡°, die f¨¹r die Antragstellung verpflichtend sind, zum Herunterladen bereit. Dort finden Sie auch Tipps zum Arbeiten mit den Formularen.
Bitte legen Sie Ihren FNK-Antrag folgenderma?en vor:
Schritt 1:
ZUN?CHST reichen Sie bitte Ihren vollst?ndig ausgef¨¹llten Antrag VIA E-MAIL (als pdf-Anlage) bis zur Abgabefrist 26. Mai 2025, 12:00 Uhr bei der FNK unter der Adresse fnk.fft(at)uni-bamberg.de ein (als Endversion; nachtr?gliche ?nderungen an Ihrem Antrag sind nicht mehr m?glich). Es gilt das Eingangsdatum der Mail-Zeitanzeige bei Empfang. Wir bitten um Verst?ndnis daf¨¹r, dass diese Regeln streng ausgelegt werden. So k?nnen versp?tete Antr?ge nicht f¨¹r das Verfahren ber¨¹cksichtigt werden. Dies gilt auch f¨¹r Antr?ge, die bis zum o.g. Zeitpunkt nicht elektronisch eingereicht wurden.
Ihr FNK-Antrag kann digital unterschrieben eingereicht werden, was wir empfehlen. F¨¹r diesen Fall brauchen Sie den folgenden Schritt 2 nicht durchzuf¨¹hren. - Falls Sie den Antrag nicht digital unterschrieben haben, gehen Sie bitte den Schritt 2:
Schritt 2:
ZUS?TZLICH senden Sie bitte zeitnah das Titelblatt Ihres Antrages (nicht den kompletten Antrag) mit allen erforderlichen Unterschriften (siehe ?FAQs ¨C Antragsberechtigung¡°) VIA HAUSPOST an die FNK (Hauspostadresse: FNK - ¨¹ber Dezernat Z/FFT Forschungsf?rderung und Transfer). Alternativ k?nnen Sie auch einen Scan des mit allen erforderlichen Unterschriften versehenen Titelblatts an die Adresse fnk.fft(at)uni-bamberg.de senden. Wenn Sie das Titelblatt mit allen erforderlichen Unterschriften von extern per Post senden wollen, gilt die Adresse: An die FNK ¨¹ber Dezernat Z/FFT, 96045 Bamberg.
F¨¹r weiterf¨¹hrende Beratung zur Antragstellung nehmen Sie bitte fr¨¹hzeitig 188betÑÇÖÞÌåÓý±¸ÓÃ_188ÌåÓýƽ̨-Ͷע*¹ÙÍø zu den Vertreterinnen und Vertretern Ihrer Fakult?t in der FNK auf:
- GUK: Forschungsdekan Prof. Dr. Christoph U. Werner (christoph.werner(at)uni-bamberg.de), Tel. 2178;
- HUWI: Forschungsdekanin Prof. Dr. Yvonne Anders (yvonne.anders(at)uni-bamberg.de), Tel. 1818;
- SOWI: Forschungsdekan Prof. Dr. Johannes Marx (johannes.marx(at)uni-bamberg.de), Tel. 2639;
- WIAI: Forschungsdekan Prof. Dr. Thorsten Staake (thorsten.staake(at)uni-bamberg.de), Tel. 2076.
Selbstverst?ndlich ist die verf¨¹gbare Summe der Forschungsmittel in der Sommer-Antragsrunde deutlich geringer als in der Hauptrunde. Deshalb sind vor allem Antr?ge auf F?rderung von Vorbereitungsprojekten (z. B. in Reaktion auf neuere F?rderm?glichkeiten / Programmentwicklungen), aber auch Forschungskolloquien willkommen. Projekte, die nicht zwingend in 2025 beginnen m¨¹ssen bzw. deren Eilbed¨¹rftigkeit nicht hinreichend begr¨¹ndet werden kann, werden in der Regel in die Konkurrenz des Hauptverfahrens ?Interne Forschungsf?rderung 2026¡° verwiesen. Die Ausschreibung hierf¨¹r wird voraussichtlich im Herbst 2025 erfolgen.