Interne Projektf?rderung für das Haushaltsjahr 2025

Das Verfahren zur ?Internen Projektf?rderung“ der Universit?t Bamberg für das Haushaltsjahr 2025 ist er?ffnet. Als Abgabefrist für Ihre Projektantr?ge wird der 20.11.2024, 12:00 Uhr, festgesetzt.

Antr?ge auf Projektf?rderung im Rahmen der Internen Forschungsf?rderung der Universit?t Bamberg für das Haushaltsjahr 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Forschende,

mit diesem Schreiben wird das Verfahren zur ?Internen Projektf?rderung“ der Universit?t Bamberg für das Haushaltsjahr 2025 er?ffnet. Als Abgabefrist für Ihre Projektantr?ge wird der 20.11.2024, 12:00 Uhr, festgesetzt.

Antragsberechtigt sind neben Professorinnen und Professoren auch habilitierte und promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auch aus Studienzuschüssen finanziert sein k?nnen. Nicht promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Besch?ftigte aus Drittmitteln k?nnen auch als Erstantragstellerinnen und Erstantragsteller auftreten, aber immer gemeinsam mit der zust?ndigen Professorin bzw. dem zust?ndigen Professor. Bitte beachten Sie hierzu unsere ausführlichen Hinweise unter den FAQs –  2. Antragsberechtigung (hier: Unterpunkte 1-4).

Besonders hinweisen m?chten wir Sie auf folgende Antragsvarianten:

  • Gender-Bonus: Vorbereitungsprojekte, Regelprojekte oder fres?h-Projekte, die sich mit Themen der Geschlechtergerechtigkeit befassen oder in denen eine Gender-Dimension von zentraler Bedeutung ist, sind willkommen und k?nnen auf Antrag mit einer um 500,- € erh?hten Maximalf?rdersumme unterstützt werden. Seit der "Sommerrunde 2024" gilt dies auch für Forschungskolloquien, wobei ein Bonus von bis zu 300,- € m?glich ist.
    Bei allen Instrumenten der Internen Projektf?rderung soll Voraussetzung für die Gew?hrung des Gender-Bonus sein, dass Genderfragen einen Schwerpunkt des Projektes bzw. des Forschungskolloquiums darstellen.
  • Geflüchtete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler k?nnen sich seit dem Haushaltsjahr 2023 um Mittel für Vorbereitungsprojekte bewerben. Voraussetzung ist, dass für einen derartigen FNK-Antrag eine Kooperationspartnerin bzw. ein Kooperationspartner aus der Universit?t Bamberg feststeht, die bzw. der für das Projekt im haushaltsrechtlichen Sinn verantwortlich ist (im Antrag als mitantragstellende Person). Die betreuende Professorin bzw. der betreuende Professor muss im Rahmen des Antrags gegenüber der FNK plausibel darlegen, warum die relevante Person aus ihrer bzw. seiner Sicht als geflüchtet anzusehen ist und inwiefern das Vorhaben inhaltlich an der Universit?t Bamberg anschlussf?hig ist.

Wenn Sie einen FNK-Antrag stellen m?chten, bitten wir Sie, die "FAQs für die Antragstellung" unter /forschung/forschungsfoerderung/interne-fnk/interne-projektfoerderung/faq-zur-internen-projektfoerderung/ vorab gründlich durchzusehen.

Unter der Adresse /forschung/forschungsfoerderung/interne-fnk/interne-projektfoerderung/formulare/ liegen die aktuell gültigen Antragsformulare für das Haushaltsjahr 2025, die für die Antragstellung verpflichtend sind, zum Herunterladen bereit. Dort finden Sie auch Tipps zum Arbeiten mit den Formularen.

Bitte legen Sie Ihren FNK-Antrag folgenderma?en vor:

Schritt 1:

ZUN?CHST reichen Sie bitte Ihren vollst?ndig ausgefüllten Antrag VIA E-MAIL (als pdf-Anlage) bei der FNK unter der Adresse fnk.fft(at)uni-bamberg.de  ein (als Endversion; nachtr?gliche ?nderungen an Ihrem Antrag sind nicht mehr m?glich). Es gilt das Eingangsdatum der Mail-Zeitanzeige bei Empfang:  20.11.2024, 12:00 Uhr. Wir bitten um Verst?ndnis dafür, dass diese Regeln streng ausgelegt werden. So k?nnen versp?tete Antr?ge nicht für das Verfahren berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Antr?ge, die bis zum o.g. Zeitpunkt nicht elektronisch eingereicht wurden.

Ihr FNK-Antrag kann digital unterschrieben eingereicht werden, was wir empfehlen. Für diesen Fall brauchen Sie den folgenden Schritt 2 nicht durchzuführen. -
Falls Sie den Antrag nicht digital unterschrieben haben, gehen Sie bitte den Schritt 2:

Schritt 2:

ZUS?TZLICH senden Sie bitte zeitnah das Titelblatt Ihres Antrages (nicht den kompletten Antrag) mit allen erforderlichen Unterschriften (siehe ?FAQs – Antragsberechtigung“) VIA HAUSPOST an die FNK (Hauspostadresse: FNK - über Dezernat Z/FFT Forschungsf?rderung und Transfer). Alternativ k?nnen Sie auch einen Scan des mit allen erforderlichen Unterschriften versehenen Titelblatts an die Adresse fnk.fft(at)uni-bamberg.de senden. Wenn Sie das Titelblatt mit allen erforderlichen Unterschriften von extern per Post senden wollen, gilt die Adresse: An die FNK über Dezernat Z/FFT, 96045 Bamberg.

Für weiterführende Beratung zur Antragstellung nehmen Sie bitte frühzeitig 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 zu den Vertreterinnen und Vertretern Ihrer Fakult?t in der FNK auf:

Mit freundlichen Grü?en

i.A.

Dr. Michael Schleinkofer, Leiter Dezernat Forschungsf?rderung & Transfer [Z/FFT]

Angelika Bullin

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Angelika Bullin, Dipl.-Germ. Univ.

FNK/Drittmittelerkl?rungsprozess

Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg

Dezernat Forschungsf?rderung & Transfer [Z/FFT]

Kapuzinerstr. 16

96047 Bamberg

Tel.:  +49 (0)951 863-1022

eMail: fnk.fft(at)uni-bamberg.de ; drittmittelerklaerung.fft(at)uni-bamberg.de

www.uni-bamberg.de/forschung/forschungsfoerderung/