Interne Projektf?rderung f¨¹r das Haushaltsjahr 2025
Antr?ge auf Projektf?rderung im Rahmen der Internen Forschungsf?rderung der Universit?t Bamberg f¨¹r das Haushaltsjahr 2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Forschende,
mit diesem Schreiben wird das Verfahren zur ?Internen Projektf?rderung¡° der Universit?t Bamberg f¨¹r das Haushaltsjahr 2025 er?ffnet. Als Abgabefrist f¨¹r Ihre Projektantr?ge wird der 20.11.2024, 12:00 Uhr, festgesetzt.
Antragsberechtigt sind neben Professorinnen und Professoren auch habilitierte und promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auch aus Studienzusch¨¹ssen finanziert sein k?nnen. Nicht promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Besch?ftigte aus Drittmitteln k?nnen auch als Erstantragstellerinnen und Erstantragsteller auftreten, aber immer gemeinsam mit der zust?ndigen Professorin bzw. dem zust?ndigen Professor. Bitte beachten Sie hierzu unsere ausf¨¹hrlichen Hinweise unter den FAQs ¨C 2. Antragsberechtigung (hier: Unterpunkte 1-4).
Besonders hinweisen m?chten wir Sie auf folgende Antragsvarianten:
- Gender-Bonus: Vorbereitungsprojekte, Regelprojekte oder fres?h-Projekte, die sich mit Themen der Geschlechtergerechtigkeit befassen oder in denen eine Gender-Dimension von zentraler Bedeutung ist, sind willkommen und k?nnen auf Antrag mit einer um 500,- € erh?hten Maximalf?rdersumme unterst¨¹tzt werden. Seit der "Sommerrunde 2024" gilt dies auch f¨¹r Forschungskolloquien, wobei ein Bonus von bis zu 300,- € m?glich ist.
Bei allen Instrumenten der Internen Projektf?rderung soll Voraussetzung f¨¹r die Gew?hrung des Gender-Bonus sein, dass Genderfragen einen Schwerpunkt des Projektes bzw. des Forschungskolloquiums darstellen. - Gefl¨¹chtete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler k?nnen sich seit dem Haushaltsjahr 2023 um Mittel f¨¹r Vorbereitungsprojekte bewerben. Voraussetzung ist, dass f¨¹r einen derartigen FNK-Antrag eine Kooperationspartnerin bzw. ein Kooperationspartner aus der Universit?t Bamberg feststeht, die bzw. der f¨¹r das Projekt im haushaltsrechtlichen Sinn verantwortlich ist (im Antrag als mitantragstellende Person). Die betreuende Professorin bzw. der betreuende Professor muss im Rahmen des Antrags gegen¨¹ber der FNK plausibel darlegen, warum die relevante Person aus ihrer bzw. seiner Sicht als gefl¨¹chtet anzusehen ist und inwiefern das Vorhaben inhaltlich an der Universit?t Bamberg anschlussf?hig ist.
Wenn Sie einen FNK-Antrag stellen m?chten, bitten wir Sie, die "FAQs f¨¹r die Antragstellung" unter /forschung/forschungsfoerderung/interne-fnk/interne-projektfoerderung/faq-zur-internen-projektfoerderung/ vorab gr¨¹ndlich durchzusehen.
Unter der Adresse /forschung/forschungsfoerderung/interne-fnk/interne-projektfoerderung/formulare/ liegen die aktuell g¨¹ltigen Antragsformulare f¨¹r das Haushaltsjahr 2025, die f¨¹r die Antragstellung verpflichtend sind, zum Herunterladen bereit. Dort finden Sie auch Tipps zum Arbeiten mit den Formularen.
Bitte legen Sie Ihren FNK-Antrag folgenderma?en vor:
Schritt 1:
ZUN?CHST reichen Sie bitte Ihren vollst?ndig ausgef¨¹llten Antrag VIA E-MAIL (als pdf-Anlage) bei der FNK unter der Adresse fnk.fft(at)uni-bamberg.de ein (als Endversion; nachtr?gliche ?nderungen an Ihrem Antrag sind nicht mehr m?glich). Es gilt das Eingangsdatum der Mail-Zeitanzeige bei Empfang: 20.11.2024, 12:00 Uhr. Wir bitten um Verst?ndnis daf¨¹r, dass diese Regeln streng ausgelegt werden. So k?nnen versp?tete Antr?ge nicht f¨¹r das Verfahren ber¨¹cksichtigt werden. Dies gilt auch f¨¹r Antr?ge, die bis zum o.g. Zeitpunkt nicht elektronisch eingereicht wurden.
Ihr FNK-Antrag kann digital unterschrieben eingereicht werden, was wir empfehlen. F¨¹r diesen Fall brauchen Sie den folgenden Schritt 2 nicht durchzuf¨¹hren. -
Falls Sie den Antrag nicht digital unterschrieben haben, gehen Sie bitte den Schritt 2:
Schritt 2:
ZUS?TZLICH senden Sie bitte zeitnah das Titelblatt Ihres Antrages (nicht den kompletten Antrag) mit allen erforderlichen Unterschriften (siehe ?FAQs ¨C Antragsberechtigung¡°) VIA HAUSPOST an die FNK (Hauspostadresse: FNK - ¨¹ber Dezernat Z/FFT Forschungsf?rderung und Transfer). Alternativ k?nnen Sie auch einen Scan des mit allen erforderlichen Unterschriften versehenen Titelblatts an die Adresse fnk.fft(at)uni-bamberg.de senden. Wenn Sie das Titelblatt mit allen erforderlichen Unterschriften von extern per Post senden wollen, gilt die Adresse: An die FNK ¨¹ber Dezernat Z/FFT, 96045 Bamberg.
F¨¹r weiterf¨¹hrende Beratung zur Antragstellung nehmen Sie bitte fr¨¹hzeitig 188betÑÇÖÞÌåÓý±¸ÓÃ_188ÌåÓýƽ̨-Ͷע*¹ÙÍø zu den Vertreterinnen und Vertretern Ihrer Fakult?t in der FNK auf:
- GUK: Forschungsdekan Prof. Dr. Christoph U. Werner (christoph.werner(at)uni-bamberg.de), Tel. 2178;
- HUWI: Pro- und Forschungsdekanin Prof. Dr. Yvonne Anders (yvonne.anders(at)uni-bamberg.de), Tel. 1818;
- SOWI: Forschungsdekan Prof. Dr. Johannes Marx (johannes.marx(at)uni-bamberg.de), Tel. 2639;
- WIAI: Pro- und Forschungsdekan Prof. Dr. Thorsten Staake (thorsten.staake(at)uni-bamberg.de), Tel. 2076.
Mit freundlichen Gr¨¹?en
i.A.
Dr. Michael Schleinkofer, Leiter Dezernat Forschungsf?rderung & Transfer [Z/FFT]
Angelika Bullin
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Angelika Bullin, Dipl.-Germ. Univ.
FNK/Drittmittelerkl?rungsprozess
Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg
Dezernat Forschungsf?rderung & Transfer [Z/FFT]
Kapuzinerstr. 16
96047 Bamberg
Tel.: +49 (0)951 863-1022
eMail: fnk.fft(at)uni-bamberg.de ; drittmittelerklaerung.fft(at)uni-bamberg.de