Berufsp?dagogik (Diplom) - auslaufend

Absolventen des Studiengangs Lehramt an beruflichen Schulen/ Fachrichtung Sozialp?dagogik k?nnen den akademischen Grad eines Diplom-Berufsp?dagogen/ Univ. bzw. Diplom-Berufsp?dagogin/ Univ. erwerben. Neben dem erfolgreich abgelegten I. Staatsexamen ist hierfür erforderlich das erfolgreiche Bestehen von drei Zusatzfachprüfungen, die Anerkennung bzw. Abgabe einer Diplomarbeit sowie die Ableistung eines vierw?chigen betrieblichen Praktikums.

Allgemeine Informationen zum akademischen Grad:

Diplom-Berufsp?dagoge Univ./ Diplom-Berufsp?dagogin Univ. (Dipl.Berufsp?d. Univ.)

Als rechtliche Grundlage gilt dieSatzung über die Verleihung des akademischen Grades Diplom-Berufsp?dagoge Univ./ Diplom-Berufsp?dagogin Univ. (Dipl.-Berufsp?d. Univ.) für Absolventen des Studiengangs Lehramt an beruflichen Schulen, berufliche Fachrichtung Sozialp?dagogik an der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg vom 1.Oktober 1999

Vorl?ufige Richtlinien für das Sozialp?dagogische/
arbeitswissenschaftliche Betriebspraktikum (SBP)

Die Satzung über die Verleihung des akademischen Grades Diplom-Berufsp?dagoge Univ./ Diplom-Berufsp?dagogin Univ. vom 1.10.1999 nennt als eine der Voraussetzungen (§ 2): die erfolgreiche Durchführung des Sozialp?dagogischen/arbeitswissenschaftlichen Betriebspraktikums (SBP) gem?? § 6.

Das SBP soll vor allem darüber informieren, wie berufsp?dagogische Aufgaben- und Problem-stellungen in Betrieben konzeptionell, methodisch und organisatorisch bearbeitet werden. Es soll auch dazu dienen, im Studium erworbenes berufsp?dagogisches Wissen einzubringen und ggf. zu erproben.

Für die Durchführung gilt folgendes:

  1. Das SBP ist in einer betrieblichen, überbetrieblichen oder au?erbetrieblichen Einrichtung (bzw. Abteilung) der beruflichen Ausbildung und/oder Weiterbildung abzuleisten.
    Schulische Einrichtungen der Berufsbildung sind hiermit nicht gemeint.
  2. Das SBP betr?gt vier Wochen und ist in der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren.
  3. Das SBP mu? bis zu einem Jahr nach erfolgreichem Abschluss der Ersten Staatsprüfung abgelegt werden. In besonders begründeten F?llen kann der Prüfungsausschuss diese Frist bis zu sechs Monaten verl?ngern.
  4. Ein entsprechender Praktikumsplatz ist vom Bewerber selbst zu suchen.
    Das Praktikum ist auch im Ausland m?glich.
    Der Praxisanleiter sollte einen (Fach-) Hochschulabschlu? haben.
  5. Das SBP ist zus?tzlich zum gelenkten Berufspraktikum (s. LPO I § 92) abzuleisten.
    Auch bei ggf. m?glichen inhaltlichen ?berschneidungen ist eine (zeitliche) Doppel-anrechnung nicht m?glich.
  6. Das SBP wird im Rahmen des Zusatzfaches Arbeitswissenschaft inhaltlich betreut.
    Bei Unklarheiten über die Gestaltung des Praktikums ist Rücksprache zu nehmen.
  7. Das SBP ist mit einer differenzierten Bescheinigung des Betriebes bzw. der Einrichtung nachzuweisen.
  8. Das SBP wird nicht benotet.

Für das Sozialp?dagogische/arbeitswissenschaftliche Betriebspraktikum kommen insbesondere in Frage:

  • Abteilungen für Berufsbildung bzw. Personalentwicklung in gro?en Firmen (z.B. Bosch, Siemens, Telekom...)
  • Betriebliche und überbetriebliche Berufsbildungszentren (BüE)
  • Berufsbildungs- und Technologiezentren der Handwerkskammern, der Industrie- und Handelskammern etc.
  • Berufsf?rderwerke, Berufsbildungswerke, Berufsausbildungswerke (für benachteiligte Jugendliche bzw. Erwachsene)
  • Bildungszentren, F?rderzentren, Berufs-Fortbildungszentren (z.B. bfz, Kolping)
  • Institute für berufliche Bildung, Bildungswerke, Bildungs-GmbH u.?. (z.B. DAA, T?V-Akademie, BDP-Bamberg...)
  • Anbieter von Telelearning, Distance learning u.?. im Berufsbildungsbereich
  • Projekte der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit

i.A. Dr.Merdian