Allgemeine Informationen zum Lehramt an Grundschulen

1. Aufbau der Ausbildung

Die Ausbildung für das Lehramt an Grundschulen ist in zwei Abschnitte eingeteilt: in das Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule und in den zweij?hrigen Vorbereitungsdienst, der sich an das mit der I. Staatsprüfung beendete Studium anschlie?t.

2. Studiendauer und Umfang

Die Regelstudienzeit für das Lehramt an Grundschulen betr?gt grunds?tzlich sieben Semester. Es umfasst

  • das erziehungswissenschaftliche Studium,
  • das Studium eines Unterrichtsfaches,
  • das Studium der Didaktik der Grundschule.

3. Praktika

W?hrend des Studiums bzw. zuvor sind Praktika abzuleisten, und zwar jeweils ein:

  1. Orientierungspraktikum (mindestens 3 Wochen in zwei Schularten) m?glichst vor Beginn des Studiums,
  2. ein p?dagogisch-didaktisches Schulpraktikum,
  3. ein studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum,
  4. ein zus?tzliches, einsemestriges studienbegleitendes Praktikum in der Grundschule (Theorie-Praxis-Modul),
  5. ein Betriebspraktikum von acht Wochen Dauer.

Weitere Informationen zur Durchführung der lehramtsbezogenen Praktika finden Sie im Internetangebot des Praktikumsamtes:
www.uni-bamberg.de/praktikumsamt/

4. Das erziehungswissenschaftliche Studium

Das erziehungswissenschaftliche Studium soll die wissenschaftlichen Grundlagen für die professionellen Kompetenzen des Berufes einer Lehrerin bzw. eines Lehrers legen. Es umfasst

  • Allgemeine P?dagogik/Schulp?dagogik
  • 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网
  • Interdisziplin?re Erziehungswissenschaft
  • Politikwissenschaft oder Soziologie oder Europ?ische Ethnologie oder Kulturelle Bildung
  • evangelische bzw. katholische Theologie oder Philosophie

In der Allgemeinen P?dagogik werden 8 Leistungspunkte, in der Schulp?dagogik 8 Leistungspunkte, in der 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 12 Leistungspunkte und in der Interdisziplin?ren Erziehungswissenschaft 7 Leistungspunkte erworben.
Zudem müssen 8 Leistungspunkte aus den Bereichen Gesellschaftswissenschaften (Politikwissenschaft oder Soziologie oder Europ?ische Ethnologie oder Kulturelle Bildung) und dem Bereich Theologie bzw. Philosophie erbracht werden, davon mindestens 3 Leistungspunkte aus dem Bereich Theologie bzw. Philosophie.
Wenn Evangelische oder Katholische Religionslehre als Unterrichtsfach oder als Didaktikfach gew?hlt wurden, müssen mindestens 5 Leistungspunkte aus dem Bereich Evangelische oder Katholische Theologie erworben werden.

5. Unterrichtsf?cher

Im Rahmen des Studiums für ein Lehramt an Grundschulen wird ein Unterrichtsfach studiert einschlie?lich seiner fachwissenschaftlichen Grundlagen. Aus den folgenden an der Universit?t Bamberg angebotenen Unterrichtsf?chern ist ein Fach zu w?hlen:

  • Deutsch
  • Englisch
  • Evangelische Religionslehre 
  • 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网
  • Geschichte
  • Katholische Religionslehre
  • Kunst
  • Musik
  • Politik und Gesellschaft

N?heres über die einzelnen F?cher (z.B. geforderte Fremdsprachenkenntnisse) enthalten die jeweiligen Fachinformationen.

6. Grundschulp?dagogik

Wichtigster Bestandteil des Studiums der Didaktik der Grundschule ist das Studium der Grundschulp?dagogik, der Didaktik des Schriftspracherwerbs und der Didaktik des Sachunterrichts. Darüber hinaus sind noch drei ?Didaktikf?cher“ (d.h. das Studium ist auf die fachdidaktischen Fragen konzentriert) zu studieren:

Deutsch und Mathematik und wahlweise: Kunst oder Musik oder Sport

Das gew?hlte Unterrichtsfach (siehe 5.) darf sich nicht mit einem Didaktikfach überschneiden. Wird, z. B., Deutsch als Unterrichtsfach (siehe 5.) gew?hlt, darf Deutsch als Didaktikfach nicht genommen werden.

Wenn das Unterrichtsfach (siehe 5.) Deutsch gew?hlt wurde, muss das Didaktikfach Deutsch ersetzt werden durch eines der folgenden Didaktikf?cher:

  • Biologie           
  • Chemie
  • Didaktik des Deutschen als Zweitsprache
  • Evangelische Religionslehre 
  • 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网
  • Geschichte
  • Katholische Religionslehre
  • Politik und Gesellschaft

Wenn als Unterrichtsfach (siehe 5.) Musik oder Kunst gew?hlt wurde, muss das Didaktikfach Musik oder Kunst ersetzt werden durch eines der folgenden Didaktikf?cher:

  • Biologie
  • Chemie
  • Didaktik des Deutschen als Zweitsprache
  • Evangelische Religionslehre
  • 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网
  • Geschichte
  • Katholische Religionslehre
  • Kunst (wenn Musik als Unterrichtsfach gew?hlt wurde) oder
  • Musik (wenn Kunst als Unterrichtsfach gew?hlt wurde)
  • Sport
  • Politik und Gesellschaft

7. Zulassung zum Studium und Studienbeginn

Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums für das Lehramt an Grundschulen ist die allgemeine oder einschl?gige fachgebundene Hochschulreife (nicht: Fachhochschulreife!) bzw. der entsprechende Hochschulzugang. Das Studium für ein Lehramt an Grundschulen kann nur zu einem Wintersemester aufgenommen werden. Der Studiengang ist zulassungsfrei. Alle Informationen zur Einschreibung finden Sie unter: /studium/interesse/einschreiben/

8. Eignungsprüfung

Wird Kunst oder Musik als Unterrichtsfach gew?hlt, so muss eine Eignungsprüfung absolviert werden, die nur jeweils im Sommer eines Jahres stattfindet, zu der man sich gesondert anmeldem muss (Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen F?cher). Wird Kunst oder Musik dagegen als Didaktikfach der Grundschule (s. 6.) gew?hlt, ist für die Aufnahme des Studiums keine vorherige Eignungsprüfung erforderlich.

9. Basisqualifikation

In den Bereichen Kunst, Musik und Sport müssen jeweils im Studium Basisqualifikationen erworben werden, sofern das jeweilige Fach nicht als Unterrichtsfach oder als Didaktikfach gew?hlt wurde.

10. Fremdsprachliche Qualifikation

Wird Englisch nicht als Unterrichtsfach gew?hlt, muss bis zum Ende des Studiums der Nachweis einer fremdsprachlichen Qualifikation in Englisch erbracht werden (auf dem Niveau B2 des ?Gemeinsamen Europ?ischen Referenzrahmens für Sprachen“).

Fehlende Sprachkenntnisse k?nnen im Laufe des Studiums nachgeholt werden. Informationen hierzu erhalten Sie im Sprachenzentrum:

www.uni-bamberg.de/sz

11. Erweiterung des Studiums

Das Studium für ein Lehramt an Grundschulen kann erweitert werden durch

  • das Studium eines weiteren Unterrichtsfaches (s. 5.) oder Ethik,
  • das Studium der Didaktiken einer F?chergruppe der Mittelschule,
  • das Studium, das zu der p?dagogischen Qualifikation der Beratungslehrkraft führt (dieses Erweiterungsstudium ist zulassungsbeschr?nkt, Studienbeginn nur zum Wintersemester m?glich, Bewerbung bis zum 15. Juli eines Jahres),
  • das Studium des Fachs Individuelle F?rderung von Schülerinnen und Schülern (§ 117 LPO I) als nachtr?gliche Erweiterung,
  • das Studium der 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 mit schulpsychologischem Schwerpunkt. Aufgrund des Umfanges dieses Studiums entf?llt das Unterrichtsfach (siehe 5.).

188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 mit schulpsychologischem Schwerpunkt ist zulassungsbeschr?nkt. Ein Studienbeginn ist nur zu einem Wintersemester m?glich. Die Bewerbungsfrist für ein Wintersemester ist jeweils der 15. Juli eines Jahres. Antr?ge auf Zuteilung eines Studienplatzes sind form- und fristgebunden. Eine Bewerbung ist nur online m?glich. Der Zugang ist unter www.uni-bamberg.de/studium/interesse/bewerben/  w?hrend des Bewerbungszeitraumes freigeschaltet. N?heres über das Studium der Schulpsychologie enth?lt die entsprechende Fachinformationsseite im Internet. Grundlage für das Studium zur Vorbereitung auf die I. Staatsprüfung ist die Lehramtsprüfungsordnung I (Inhalte des Studiums, Leistungsnachweise w?hrend des Studiums) des Bayerischen Kultusministeriums.

12. Fachstudienberatung

Fachstudienberatung (Allgemeiner Aufbau des Studium; Schwerpunkt ?Grundschulp?dagogik“):

Dr. Bettina K?nig
Markusstra?e 8a/Geb?ude 2, Raum 03.22
96047 Bamberg
Telefon: 0951/863-1835
E-Mail: fachstudienberatung.grundschulpaed[at]uni-bamberg.de

Bei speziellen Fragen zu einzelnen Unterrichts- bzw. Didaktikf?chern wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Fachstudienberatungen dieser F?cher.
Zu speziellen Fragen wegen der Praktika wenden Sie sich bitte an das
Praktikumsamt für Lehr?mter
Luitpoldstra?e 19
96052 Bamberg
Telefon: 0951/863-1954

13. Wechsel des Bundeslandes

Da Lehramtsexamina zwischen den Bundesl?ndern u. U. nur bedingt gegenseitig anerkannt werden, empfiehlt es sich, die I. und II. Lehramtsprüfung in dem Bundesland abzulegen, in dem eine Lehrt?tigkeit angestrebt wird.

Für alle Personen, die den Studienort- und Studiengang wechseln wollen, gilt: Bitte informieren Sie sich bei der Zentralen Studienberatung. Weitere Auskünfte über die M?glichkeit der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und der u.U. damit verbunden Einstufung in ein entsprechendes Fachsemester erteilt der zust?ndige Prüfungsausschussvorsitzende für die Lehramtsstudieng?nge an der Universit?t Bamberg.
www.uni-bamberg.de/lehrerbildung/studierende/studienkontext/pruefungswesen/

14. Hinweise für ausl?ndische Studieninteressierte

Für ausl?ndische Studieninteressierte, die ihre Schul- und gegebenenfalls Hochschulausbildung im Ausland erworben haben, gelten bei einer Bewerbung um einen Studienplatz in einem grundst?ndigen Studiengang (Lehramt) gesonderte Bestimmungen. Informationen hierüber erhalten Sie bei folgender Stelle:

International Office
Kapuzinerstra?e 25
96047 Bamberg
Telefon: +49 (0)951-863-1051
Fax: +49 (0)951-863-1054
E-Mail: bachelor.international(at)uni-bamberg.de
Homepage: www.uni-bamberg.de/international-office/