BAf?G - F?rderung nach dem Bundesausbildungsf?rderungsgesetz

Nach dem Bundesgesetz ¨¹ber individuelle F?rderung der Ausbildung (abgek¨¹rzt BAf?G) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juni 1983 (BGBl. I S. 645, 1680), zuletzt ge?ndert durch Art. 4 Abs. 9 des Gesetzes vom 22. September 2005 (BGBl. I S. 2809) kann jeder deutsche Studierende sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch ausl?ndische Studierende F?rderleistungen verlangen, wenn sie/er das Studium weder allein noch mit Hilfe seiner Unterhaltsverpflichteten finanzieren kann.

Ausk¨¹nfte ¨¹ber Einzelheiten und Antragstellung erteilen das Studierendenwerk W¨¹rzburg und dessen Au?enstelle in Bamberg.

BAf?G-Internet-Seiten des BMBF

www.swerk-wue.de