Beurlaubung wegen Unternehmensgr¨¹ndung

Studierende, die ein Unternehmen gr¨¹nden oder gerade gegr¨¹ndet haben (bis 3 Jahre nach Gr¨¹ndung), k?nnen aus diesem Grund einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Dieser muss durch eine Bescheinigung des Dezernats Z/FFT nachgewiesen werden.

Die Bescheinigung erh?lt man ¨¹ber ein Erstgespr?ch mit der Gr¨¹ndungsberatung von Z/FFT (Anmeldung unter existenzgruendung.fft(at)uni-bamberg.de), in der belastbar die Unternehmensgr¨¹ndung darzulegen ist. Als Diskussionsgrundlage ist ein strukturiertes Ideenpapier, ein bestehender Business-Plan oder alternativ ein Registerauszug nach dem HGB einzureichen.

Vorzulegende Unterlagen:

Der Antrag auf Beurlaubung kann pers?nlich, auf postalischem Weg oder eingescannt per E-Mail innerhalb der hochschulrechtlich ver?ffentlichten Fristen in der Studierendenkanzlei gestellt werden.

 

*English Version*

Please note that this is only a translation of the most important information of the German text of the "Business Start"- only the full German version is legally binding.

 

Business Start

Students who start a business can be granted a leave of absence. This has to be proved by a  Commercial Register extract.

Please submit the following documents:

You may submit your request for a leave of absence either in person, in writing to the Registrar?s office or via E-Mail. Please note the deadlines.