F¨¹r internationale Studierende: Formalit?ten
Visum
Wenn internationale Studierende nach Deutschland einreisen wollen, ben?tigen sie ein Visum zu Studienzwecken. Das Visum kann nur bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im Ausland beantragt werden. Nur dort k?nnen die genauen Aufenthaltsmodalit?ten (Visum) abgekl?rt werden. Davon ausgenommen sind Studierende und Studienbewerberinnen und Studienbewerber aus manchen L?ndern, z.B.:
- EU-Staaten & EWR-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein)
- Andorra *
- Australien *
- Brasilien *
- Honduras *
- El Salvador *
- Israel *
- Japan *
- Kanada *
- Monaco *
- Neuseeland *
- San Marino *
- Schweiz **
- S¨¹dkorea *
- Vereinigte Staaten (USA) *
- Vereinigtes K?nigreich ***
Welche Regeln f¨¹r ukrainische Staatsangeh?rige gelten, ?ndert sich aktuell st?ndig. Nach den aktuellen Regeln fragen Sie deshalb bitte bei der zust?ndigen Ausl?nderbeh?rde, also der Ausl?nderbeh?rde am Wohnort w?hrend des Studiums, zum Beispiel Bamberg (188betÑÇÖÞÌåÓý±¸ÓÃ_188ÌåÓýƽ̨-Ͷע*¹ÙÍø: abh(at)stadt.bamberg.de).
F¨¹r genauere Informationen muss man sich immer an die zust?ndige deutsche Auslandsvertretung im Heimatland wenden.
Visaverfahren dauern ca. acht bis zw?lf Wochen. Teilweise k?nnen die Bearbeitungszeiten aber auch l?nger sein. Einige deutsche Auslandsvertretungen waren w?hrend der Corona-Krise auch ganz oder zeitweise geschlossen. Das sollten Sie bei der gesamten Planung f¨¹r den Auslandsaufenthalt ber¨¹cksichtigen.
Wichtig: Es ist nicht m?glich, ein touristisches Visum in Deutschland in ein Studienvisum umzuwandeln. Es ist ebenfalls nicht m?glich, ein Studienvisum erst in Deutschland zu beantragen. Visa k?nnen nur von den deutschen Auslandsvertretungen (also Deutschen Botschaften oder Konsulaten) ausgestellt werden.
Auf der Homepage des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) befinden sich au?erdem hilfreiche Informationen zu den Visabestimmungen f¨¹r internationale Studierende.
Einwohneramt/Ausl?nderbeh?rde
Einwohneramt
In Deutschland besteht Meldepflicht, d.h. dass sich alle, die in Deutschland leben, im Einwohneramt ?melden¡° m¨¹ssen. Nach der Ankunft bzw. nach Erhalt einer festen Adresse muss die Anmeldung im Rathaus am ZOB in Bamberg, Promenadestra?e 2a (am Zentralen Omnibusbahnhof/ZOB) innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin via der Online-Terminbuchungseite der Stadt Bamberg und richten Sie sich auf Wartezeiten ein.
Studierende, die im Stadtgebiet Bamberg wohnen, finden Informationen zum Rathaus und zum Einwohneramt unter:
- www.stadt.bamberg.de
¡ú B¨¹rgerservice ¡ú ?mter ¡ú O ¡ú Ordnungsamt ¡ú Einwohnerwesen
Der direkte Link lautet:
Studierende, die nicht im Stadtgebiet Bamberg wohnen, m¨¹ssen sich bei der Beh?rde des jeweiligen Wohnortes melden (z.B. bei der Gemeindeverwaltung).
Ausl?nderbeh?rde
Alle Personen, die nicht aus EU-Staaten nach Bamberg kommen um zu studieren und kein Visum f¨¹r ihren Aufenthalt haben, m¨¹ssen sich au?er beim Einwohneramt auch noch bei der Ausl?nderbeh?rde anmelden. Beachten Sie bitte, dass das Einwohnermeldeamt und die Ausl?nderbeh?rde zwei verschiedene Beh?rden sind.
Wichtig: Wenn Sie ein Visum f¨¹r die gesamte Dauer Ihres Aufenthaltes (zum Beispiel f¨¹r Ihr Austauschsemester) haben, m¨¹ssen Sie sich gar nicht bei der Ausl?nderbeh?rde melden. Wenn Sie l?nger in Deutschland bleiben wollen, als Ihr Visum erlaubt, brauchen Sie einen Termin bei der Ausl?nderbeh?rde. Sie m¨¹ssen nach diesem Termin vor Ablauf Ihres Visums fragen (188betÑÇÖÞÌåÓý±¸ÓÃ_188ÌåÓýƽ̨-Ͷע*¹ÙÍø: abh(at)stadt.bamberg.de).
Die Ausl?nderbeh?rde befindet sich f¨¹r Studierende, die im Stadtgebiet Bamberg wohnen, in der Luitpoldstra?e 51, 96052 Bamberg (Nahe Bahnhof). Nach Anmeldung im Einwohneramt m¨¹ssen Sie etwa 8 Wochen vor Ablauf Ihres Visums oder Aufenthaltstitels bei der Ausl?nderbeh?rde der Stadt Bamberg per E-Mail unter abh(at)stadt.bamberg.de um einen Termin bitten. Bitte schreiben Sie nur 1 E-Mail. Geben Sie bitte bei der Terminanfrage Folgendes an:
- Ihre(n) Namen
- Ihre(n) Vornamen
- Ihr Geburtsdatum
- Information, dass Sie an der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg studieren und Ihre Fachrichtung (z.B. English and American Studies; Betriebswirtschaftslehre) und angestrebter Abschluss (z.B. Kurzzeitstudium im Rahmen eines Austauschprogramms; Bachelor; Master)
- das Ablaufdatum Ihres Visums/Aufenthaltstitels
Eine Vorsprache ist ohne Termin nicht m?glich! Die Wartezeit auf einen Termin in der Ausl?nderbeh?rde betr?gt mindestens 8 Wochen. Fragen Sie also bitte rechtzeitig nach einem Termin. Melden Sie sich bitte noch einmal per E-Mail erst etwa eine Woche vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels und f¨¹gen Sie Ihre erste Terminanfrage an.
Zum Termin in der Ausl?nderbeh?rde muss Folgendes mitgebracht werden:
Es ist m?glich, den Aufenthaltstitel online zu beantragen.
Die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels dauert etwa 3 bis 6 Wochen. Der Pass muss in der Zwischenzeit nicht abgegeben werden, d.h. man beh?lt w?hrend der ca. dreiw?chigen Wartezeit auf den elektronischen Aufenthaltstitel volle Reisefreiheit im Schengen-Raum. Die Kosten f¨¹r den elektronischen Titel betragen 100 € bei einer Ersterteilung, eine Verl?ngerung kostet 93 €.
Die Studierenden erhalten per Post Nachricht von der Bundesdruckerei, sobald ihr elektronischer Aufenthaltstitel in Bamberg zur Abholung bereitliegt. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Name auf Ihrem Briefkasten steht, damit Sie den PIN-Brief auch bekommen. Die Abholung der Aufenthaltsdokumente erfolgt ohne Termin im Rahmen der ?ffnungszeiten.
R¨¹ckfragen k?nnen Sie gerne unter abh(at)stadt.bamberg.de stellen.
Weitere Informationen zur Ausl?nderbeh?rde Bamberg:
- www.stadt.bamberg.de
¡ú B¨¹rgerservice ¡ú ?mter ¡ú O ¡ú Ordnungsamt ¡ú Ausl?nderwesen - direkter Link Ausl?nderbeh?rde Bamberg
Studierende, die nicht im Stadtgebiet Bamberg wohnen, m¨¹ssen sich bei der Ausl?nderbeh?rde des jeweiligen Wohnortes melden (z.B. beim Landratsamt).
Ausl?nderbeh?rde: Wichtige Informationen Teilzeitstudium
Falls ein Wechsel von einem Vollzeitstudium zu einem Teilzeitstudium geplant ist, muss dies der Ausl?nderbeh?rde vorher mitgeteilt werden und von dort genehmigt werden.
Die einfache Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung f¨¹r ein Teilzeitstudium gen¨¹gt daher bei der Ausl?nderbeh?rde nicht.
Gr¨¹nde, die f¨¹r eine Bewilligung eines Teilzeitstudiums ber¨¹cksichtigt werden, sind daher vorrangig
- studienbeeintr?chtigende Erkrankungen, welche mittels eines qualifizierten ?rztlichen Attests nachzuweisen sind,
- zu betreuende eigene Kinder oder
- zu pflegende Angeh?rige.
Andere Gr¨¹nde k?nnen nur im Ausnahmefall ber¨¹cksichtigt werden.
Krankenversicherung
In Deutschland besteht eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht f¨¹r alle Studierenden aus dem In- und Ausland. Der Nachweis ¨¹ber eine ausreichende Krankenversicherung muss deshalb als Voraussetzung f¨¹r die Immatrikulation an den Universit?ten vorliegen.
Nachfolgend ist aufgef¨¹hrt, welche Dokumente Sie aus Ihrem Heimatland nach Bamberg mitbringen m¨¹ssen.
Besuch einer Arztpraxis oder Krankenhauses:
Inhaber einer EHIC m¨¹ssen folgende Unterlagen f¨¹r eine ?rztliche/zahn?rztliche Behandlung oder eine station?re Behandlung mitbringen:
- EHIC
- Personalausweis oder Reisepass
- Studierendenausweis
Sie m¨¹ssen die ?rztin, Zahn?rztin oder das Krankenhaus darauf hinweisen, dass Sie keine deutsche Krankenversicherung haben. F¨¹r die vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen keine Kosten, au?er evtl. gesetzliche Zuzahlungen (z.B. f¨¹r Medikamente).
Inhaberinnen eines Anspruchsausweises aus einem Abkommensstaat m¨¹ssen sich vorab an eine der gesetzlichen Krankenkassen wenden und einen ?Nationalen Anspruchsausweis¡° ausstellen lassen, der f¨¹r eine ?rztliche/zahn?rztliche Behandlung oder eine station?re Behandlung im Krankenhaus erforderlich ist.
Eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen in Bamberg:
- TK, Obstmarkt 5, 96047 Bamberg, E-Mail: Werner.Orth(at)tk.de
- DAK-Gesundheit, Ludwigstr. 25, 96052 Bamberg, E-Mail: service(at)dak.de
- Bosch Betriebskrankenkasse (BKK), Starkenfeldstr. 21, 96050 Bamberg, E-Mail: Stefan.Straub(at)bosch-bkk.de
- BARMER, Moosstra?e 91-97, 96050 Bamberg, E-Mail: julian.hartmann(at)barmer.de
- AOK, P?deldorfer Str. 75, 96052 Bamberg, E-Mail: ba1.beratung(at)service.by.aok.de
Bitte beachten Sie, dass diese Liste keine Empfehlung darstellt, sondern lediglich informativen Charakter hat. Generell gen¨¹gt es, 1 gesetzliche Krankenkasse zu kontaktieren.
Weitere Informationen zur Krankenversicherung f¨¹r die Einschreibung.
Er?ffnung eines Kontos
Studierende aus L?ndern, die nicht am SEPA-Verfahren* teilnehmen, m¨¹ssen ein Konto in Deutschland er?ffnen (f¨¹r die zahlreichen ?berweisungen, die w?hrend des Studienaufenthalts anfallen, z.B. Miete, Semesterbeitr?ge).
* SEPA: Single Euro Payments Area; deutsch: einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum
F¨¹r die Kontoer?ffnung ben?tigt man folgende Unterlagen:
- Ausweis (z.B. Reisepass)
- Zugangs- bzw. Zulassungsbescheid der Universit?t Bamberg
- Nachweis ¨¹ber die Adresse in Bamberg (Anmeldung bei der Meldebeh?rde, Mietvertrag oder Wohnungsgeberbescheinigung)
Nach Erhalt von der zust?ndigen Stelle au?erdem:
- Deutsche Steuer-Identifikationsnummer (wird innerhalb von vier Wochen nach Anmeldung bei der Meldebeh?rde automatisch per Post an Ihre Korrespondenzadresse in Deutschland verschickt). Die Deutsche Steuer-Identifikationsnummer muss unbedingt sofort nach Erhalt nachgereicht werden. Ohne die Deutsche Steuer-Identifikationsnummer kann die Girocard nicht bestellt werden.
F¨¹r Studierende ist die Kontof¨¹hrung meistens kostenfrei. Bitte sorgen Sie daf¨¹r, dass auf diesem Konto immer gen¨¹gend Geld ist, da sonst Mahngeb¨¹hren f?llig werden k?nnen!
Bitte setzen Sie sich vor Ihrer Abreise aus Bamberg bez¨¹glich der weiteren Kontof¨¹hrung oder Kontoschlie?ung mit Ihrer Bank in Verbindung.
Haftpflichtversicherung
Eine private Haftpflichtversicherung ist nicht obligatorisch, jedoch unbedingt empfehlenswert. Der Aufenthalt ohne private Haftpflichtversicherung ist grob fahrl?ssig.
Eine private Haftpflichtversicherung sch¨¹tzt vor Risiken von Haftungen aus Klagen und ?hnlichen Anspr¨¹chen. Das bedeutet, eine Haftpflichtversicherung bietet Schutz, falls man rechtlich f¨¹r einen Sachschaden oder eine fahrl?ssige K?rperverletzung verantwortlich gemacht wird.
Wer beispielsweise versehentlich einen Unfall verursacht, muss den entstandenen Schaden ersetzen.
Beispiele:
- Bei einem Zusammensto? mit einer Person an einer Bushaltestelle f?llt das Handy der Person auf den Boden, und der Bildschirm zerbricht. Die Behebung des Schadens oder ein neues Telefon kann den Verursacher ca. 500 € oder mehr kosten.
- Bei einem Zusammensto? beim Fahrradfahren mit einem Fu?g?nger bricht sich die Person das Bein. Die Behandlungskosten k?nnen sich auf mehrere tausend Euro belaufen. Der Verursacher muss f¨¹r jeden unmittelbaren Schaden zahlen und gegebenenfalls auch die Kosten f¨¹r die Behandlung von dauerhaften Verletzungen ¨¹bernehmen.
Solche und ?hnliche F?lle k?nnen daher mit hohen Kosten verbunden sein. Gegen dieses Risiko sch¨¹tzt eine private Haftpflichtversicherung, die man nach Ankunft in Deutschland abschlie?en kann und die bereits ab 5 € pro Monat erh?ltlich ist. Theoretisch kann man auch eine Haftpflichtversicherung im Heimatland abschlie?en, falls der Versicherungsschutz in Deutschland besteht.
Eine Haftpflichtversicherung deckt jedoch keine Haftung aus Verletzungen oder Sch?den, die w?hrend der Fahrt mit einem Auto verursacht werden. Dazu ist eine Kraftfahrzeugversicherung erforderlich, die in Deutschland bei der Zulassung eines Autos obligatorisch ist.