Promovierendenstatus
Promovierende sind laut § 67 Grundordnung(371.5 KB, 44 Seiten) Mitglieder der Universit?t Bamberg, wenn sie die Zulassung zur Promotion erhalten haben.
Dieser Status ist unabh?ngig von einem Besch?ftigungsverh?ltnis zur Universit?t oder einer Immatrikulation. Durch die Mitgliedschaft k?nnen Promovierende die zentralen Einrichtungen und Dienste der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg nutzen, die auch Mitgliedern der Gruppe der sonstigen nebenberuflich wissenschaftlich und künstlerisch T?tigen offenstehen. Zu den Diensten z?hlen zum Beispiel Uninetzwerk, VPN, WLAN oder Campus-Softwarelizenzen.
Wahlberechtigt sind Promovierende, die Mitglied einer Graduiertenschule sind.