Publizieren im FIS
Das Forschungsinformationssystem (FIS) ist das institutionelle Repositorium der Universit?t Bamberg, in dem die Wissenschaftler*innen der Universit?t direkt Open Access publizieren (Erstver?ffentlichung, Diamond Open Access) oder ihre bereits publizierten Forschungsbeitr?ge parallel und ohne Bezahlschranke verfügbar machen k?nnen (Zweitver?ffentlichung, Green Open Access).
Im Rahmen ihrer Open-Access-Erkl?rung fordert die Universit?tsleitung die Wissenschaftler*innen der Universit?t dazu auf, Publikationen und Forschungsergebnisse im FIS als Originalarbeit oder als Pre- bzw. Postprint zu ver?ffentlichen (siehe auch Open-Access-Publizieren).
Erstver?ffentlichung
Im Forschungsinformationssystem (FIS) werden beispielsweise folgende Dokumente besonders h?ufig direkt ver?ffentlicht:
- Bamberger Schriftenreihen
- Kongressver?ffentlichungen, z.B. als Poster oder Vortrag
- Bamberger Dissertationen und Abschlussarbeiten
- Arbeitspapiere
und alle Ver?ffentlichungen der University of Bamberg Press (Open-Access-Bücher und -Zeitschriften).
Im FIS ver?ffentlichen
- Login im FIS mit Ihrer BA-Nummer
- Im Bereich "Mein FIS" auf "Publikation melden" klicken und die bibliografischen Daten manuell eintragen
- Datei hochladen
- Angaben zur besseren Indexierung (Abstract, Schlagworte) und Rechtebest?tigung eintragen
- Verknüpfung mit zu einem bereits eingetragenen Projekt und oder zu Forschungsdaten herstellen
- Eintrag abschlie?en (Grüner Button)
Zweitver?ffentlichung
Bereits publizierte Forschungsbeitr?ge k?nnen Sie im Forschungsinformationssystem (FIS) parallel zur Verfügung stellen. Bitte beachten Sie, dass hierfür die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind und in der Regel bestimmte Bedingungen eingehalten werden müssen.
Durch eine Zweitver?ffentlichung werden Publikationen und Forschungsergebnisse einer breiteren ?ffentlichkeit weltweit zug?nglich und verfügbar gemacht und ihre allgemeine Sichtbarkeit und Auffindbarkeit deutlich erh?ht. Studien belegen zudem eine erh?hte Zitationsrate.
Die Ver?ffentlichung im FIS garantiert eine dauerhafte Verfügbarkeit und Sichtbarkeit durch die Vergabe von persistenten Identifikatoren (z.B. URN, DOI), die Integration in g?ngige Suchmaschinen und Kataloge sowie die Langzeitarchivierung in der Deutschen Nationalbibliothek.
Wir empfehlen daher, frühzeitig und m?glichst parallel zur Erstver?ffentlichung auch eine Zweitver?ffentlichung im FIS vorzunehmen.
Zweitver?ffentlichungen ins FIS eintragen
Ist Ihre Ver?ffentlichung noch nicht im Forschungsinformationssystem zu finden, verfahren Sie bitte folgenderma?en:
- Login im FIS mit Ihrer BA-Nummer
- Im Bereich "Mein FIS" auf "Publikation melden" klicken und die bibliografischen Daten importieren (DOI oder ORCID) oder manuell eintragen
- Datei hochladen, Typ der Version (submitted/ accepted/ published version) und Lizenz ausw?hlen
- Angaben zur besseren Indexierung (Abstract, Schlagworte) und Rechtebest?tigung eintragen und abschlie?en
Sind im Forschungsinformationssystem schon bibliografische Angaben zu Ihrer Ver?ffentlichung vorhanden, funktioniert die Zweitver?ffentlichung wie folgt:
- Login im FIS mit Ihrer BA-Nummer
- Publikation aufrufen und rechts oben die Optionen - dargestellt durch drei kleine Punkte - ?ffnen. Anschlie?end auf "Volltext erg?nzen" klicken. Die zur Beschreibung notwendigen Felder werden durch die Verknüpfung mit dem bibliografischem Eintrag automatisch gefüllt.
- Datei hochladen, Typ der Version (submitted/ accepted/ published version) und Lizenz ausw?hlen
- Angaben zur besseren Indexierung (Abstract, Schlagworte) und Rechtebest?tigung eintragen und abschlie?en
Mit der Copyright-Best?tigung übertragen Sie als Einsteller stellvertretend für alle eingetragenen beteiligten Personen der Universit?tsbibliothek Bamberg das einfache und dauerhafte Nutzungsrecht des digitalen Dokuments für die Ver?ffentlichung im FIS und best?tigen, dass dieser ?bertragung keine anderen Nutzungsrechte entgegenstehen und dass mit der Publikation des Dokuments sowie der in ihm enthaltenen fremden Text- und/oder Bildvorlagen keine Rechte Dritter verletzt werden. Sie versichern au?erdem, in Zweifelsf?llen oder bei Entstehen vermeintlicher oder tats?chlicher diesbezüglicher Rechtshindernisse die Universit?tsbibliothek Bamberg hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und gestatten es der Universit?tsbibliothek Bamberg und der Deutschen Nationalbibliothek, das Dokument und die beigefügten Metadaten zu speichern, in Datennetzen ?ffentlich zug?nglich zu machen und in andere Datenformate zu konvertieren.
Zweitver?ffentlichungsservice
Das FIS-Team unterstützt Sie aktiv bei der Open-Access-Bereitstellung Ihrer Beitr?ge im FIS.
Auf Grundlage Ihrer Titelmeldungen im FIS recherchieren wir für Sie die Open-Access-Strategie des jeweiligen Verlags. Ist eine Zweitver?ffentlichung m?glich, erhalten Sie von uns eine Nachricht mit weiteren Informationen. Au?erdem prüfen wir alle eingestellten Volltexte und kontaktieren Sie bei Unklarheiten, bevor die Datei freigeschaltet wird.
Darüber hinaus k?nnen Sie unseren Zweitver?ffentlichungsservice in Anspruch nehmen. Mit Ihrem Einverst?ndnis prüfen wir Ihre bereits im FIS gemeldeten Artikel und Beitr?ge auf die M?glichkeiten einer Zweitver?ffentlichung und kümmern uns um die Einstellung der Volltexte ins FIS. Alles Wichtige zu diesem Service haben wir auf diesem Infoblatt(164.2 KB) für Sie zusammengefasst.
Wenn Sie Interesse an unserem Zweitver?ffentlichungsservice haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an publizieren.ub(at)uni-bamberg.de. Au?erdem ben?tigen wir eine ausgefüllte Einverst?ndniserkl?rung(197.8 KB).
Rechtliche Voraussetzungen
Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zweitver?ffentlichung k?nnen Sie aufgrund dieser Grundlagen prüfen:
Eine Zweitver?ffentlichung ist m?glich, wenn Sie dem Verlag bei der Erstver?ffentlichung kein ausschlie?liches, sondern nur ein einfaches Nutzungsrecht einger?umt haben. Andernfalls ben?tigen Sie dafür die Zustimmung des Verlages. Ihre Nutzungsrechte k?nnen Sie dem Autorenvertrag entnehmen, der gegebenenfalls vor der Ver?ffentlichung abgeschlossen wurde.
Viele Verlage, die auf ein ausschlie?liches Nutzungsrecht bestehen, erlauben eine Zweitver?ffentlichung auf einem Repositorium in der Regel nach einer Embargofrist von 6 - 24 Monaten. Ist eine Zweitver?ffentlichung im Verlagsvertrag vorgesehen, beachten Sie bei der Ver?ffentlichung bitte die dort getroffenen Regelungen, etwa betreffend der erlaubten Version, der Lizenz oder anderweitigen Anforderungen.
Wir empfehlen dem Verlag keine ausschlie?lichen/exklusiven Nutzungsrechte zu übertragen oder beim Verlag zumindest nachzufragen, ob eine m?glich Einschr?nkung der Ausschlie?lichkeit im Sinne einer wissenschaftsfreundlichen Rechtepolitik m?glich ist. Dazu bieten sich Ihnen mehrere M?glichkeiten. Streichen Sie Formulierungen, die dem Verlag exklusive Rechte zur ?ffentlichen Verfügbarmachung einr?umen oder fügen Sie dem Vertrag einen Zusatz hinzu, der Ihnen das einfache Nutzungsrecht für eine Zweitver?ffentlichung (Zweitverwertungsrecht) Ihrer Publikation auf einem Repositorium vorbeh?lt. Um Rechtsgültigkeit zu erlangen, müssen solche ?nderungen vom Verlag gegengezeichnet werden.
Beispiel: Sparc Author Addendum
Weitere Informationen und Textbausteine: OA-Network
Open policy finder ist ein Recherchetool zur Abfrage allgemeiner Verlagsrichtlinien (sog. Policies) im Hinblick auf m?gliche Zweitver?ffentlichungen geordnet nach Textversion und den jeweiligen Bedingungen. Der Schwerpunkt liegt auf Zeitschriften. Bitte beachten Sie jedoch, dass Open policy finder keine rechtsverbindlichen Informationen liefert, im Zweifel gilt der Verlagsvertrag oder die auf den Verlagswebseiten hinterlegten Policies.
Auf den Webseiten der Verlage werden diese Richtlinien (Policies) oft unter dem Begriff Selbstarchivierung (englisch: self-archiving) aufgeführt. Au?erdem sind sie auch unter Bezeichnungen wie Repository Policy, Reuse Policy und Sharing Policy oder als Teil der Ver?ffentlichungshinweise für Autor*innen zu finden.
Beispiele:
Die Universit?t Bamberg hat im Rahmen von Allianz- und Nationallizenzen Open-Access-Rechte zur Zweitver?ffentlichung von einigen Verlagen erworben. Diese Rechte überschreiten h?ufig die in allgemeinen Verlagsrichtlinien festgelegten M?glichkeiten und k?nnen die Zweitver?ffentlichung einer besseren Manuskriptfassung zu günstigeren Bedingungen erm?glichen. Sie bieten aufgrund der vertraglichen Festlegung darüber hinaus eine unmittelbare Rechtssicherheit.
Seit 2014 er?ffnet Ihnen auch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) in §38 unter bestimmten Voraussetzungen eine Zweitver?ffentlichung.
§38 Abs. 1-2
Haben Sie bei der Erstver?ffentlichung Ihrer Arbeit in einer Zeitschrift oder einem Sammelband keinen Vertrag oder eine anderweitige Vereinbarung mit dem Verlag getroffen, f?llt nach §38 Abs. 1-2 UrhG nach Ablauf eines Jahres das volle Nutzungsrecht an Sie als Autor*in zurück. Sie haben das Recht, die ver?ffentlichte Version Ihres Artikels in einer frei w?hlbaren Lizenz zu ver?ffentlichen. Für eine Ver?ffentlichung in einem Sammelband greift diese Regelung nur, sofern Sie im Rahmen der Erstver?ffentlichung keine Vergütung von Verlagsseite erhalten haben.
§38 Abs. 4
§38 Abs. 4 regelt Ihr Recht als Urheber auf eine Zweitver?ffentlichung auch wenn ein Vertrag geschlossen und ein ausschlie?liches Nutzungsrecht einger?umt wurde. Die Bedingungen sind: die Forschungsergebnisse sind nach 2014 in einer periodisch mindestens zweimal j?hrlich erscheinenden Sammlung erschienenen und für den Vertrag gilt deutsches Recht. Die Forschungsergebnisse dürfen in der ?akzeptierten Manuskriptversion“ unter der Lizenz "Deutsches Urheberrecht" mit einer Embargo-Frist von 12 Monaten im FIS ver?ffentlicht werden.
Bedingungen für eine Zweitver?ffentlichung
Die folgenden Aspekte sind bei einer Zweiver?ffentlichung zu beachten:
Es wird in der Regel zwischen drei verschiedene Textversionen unterschieden, für die zum Teil abweichende Bezeichnungen gebr?uchlich sind:
Submitted Version (preprint, Author’s manuscript, original/submitted manuscript, first draft o.?.)
Erster Entwurf des Manuskripts, der eingesandt wurde; vor peer-review; kann von der ver?ffentlichten Version abweichenAccepted Version (postprint, AAM, Author accepted manuscript, accepted manuscript, final draft, final author version)
Endgültige Manuskriptfassung nach peer-review aber vor der Formatierung durch den Verlag; enth?lt ggf. Verlagskorrekturen; stimmt inhaltlich in der Regel mit der ver?ffentlichten Version überein, kann jedoch im Layout und dem ?u?eren Erscheinungsbild abweichenPublished Version (Verlagsversion, Publisher’s PDF, Published version, ver?ffentlichte Version, version of record, final version)
Ver?ffentlichte Fassung des Manuskripts mit Verlagsformatierung, Layout, Logo u.?.
Die Unterscheidung ist besonders wichtig, weil die weiteren Bedingungen oft entsprechend der Version, die zweitver?ffentlicht werden soll, definiert sind und mitunter je nach Version deutlich abweichen.
Bitte laden Sie die Datei in der passenden Version (submitted/accepted/published version) hoch. Wenn Sie die Datei selbst nicht haben, hilft oft eine Anfrage bei Co-Autor*innen oder der Zeitschrift bzw. dem Verlag. Für die Suche nach accepted versions kann das Tool direct2aam hilfreich sein.
Unter dem Begriff ?Embargo“ versteht man die gegebenenfalls vom Verlag vorgegebene Frist zwischen dem Datum der Erstver?ffentlichung und dem frühestm?glichen Zeitpunkt der Zweitver?ffentlichung. In der Regel liegt dieser Zeitraum für unselbstst?ndig erschienene Werke bei 6-24 Monaten, bei Beitr?gen in Sammelwerken teilweise auch l?nger.
Die Zweitver?ffentlichung unter einer bestimmten Lizenz wird erlaubt oder ist verpflichtend. ?blich sind in diesem Fall die Creative-Commons-Lizenzen. Falls die Verwendung einer CC-Lizenz nicht gestattet ist, kann eine Zweitver?ffentlichung im FIS auch unter den Bedingungen des deutschen Urheberrechts erfolgen.
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Für Fragen steht Ihnen das Team "Forschen und Publizieren" der Universit?tsbibliothek gerne zur Verfügung:
Telefon: 0951 / 863-1568
E-Mail: publizieren.ub(at)uni-bamberg.de
Auch über die UB-Beratung k?nnen Sie Termine bei uns buchen.
Au?erdem m?chten wir Sie auf unsere wiederkehrenden Schulungen und weiteren Informationsveranstaltungen zum FIS hinweisen.