Aufgabenverteilung der Universit?tsleitung
1. Der Pr?sident nimmt die ihm gesetzlich nach Art. 21 BayHSchG zugewiesenen Aufgaben wahr, u.a. als:
- Vorsitzender der Universit?tsleitung;
- Vorsitzender der Erweiterten Universit?tsleitung;
- Dienstvorgesetzter der an der Universit?t t?tigen wissenschaftlichen und künstlerischen Beamten und Beamtinnen sowie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die im Dienst des Freistaates Bayern stehen, sowie der Kanzlerin.
Au?erdem ist er zust?ndig für:
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Er ist zust?ndig für die Angelegenheiten folgender Beauftragter:
- Universit?tsfrauenbeauftragte.
Er ist unmittelbarer Vorgesetzter für:
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pr?sidentenbüro
2. Die Kanzlerin übt die ihr nach Art. 19 Abs. 2 Satz 3 und Art. 23 BayHSchG gesetzlich zugewiesenen Funktionen aus:
- Leitung der Zentralen Universit?tsverwaltung;
- Beauftragte für den Haushalt;
- Dienstvorgesetzte der an der Universit?t t?tigen Bediensteten des Freistaates Bayern sowie der im Dienst der Universit?t stehenden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, soweit sich nicht aus Art. 21 Abs. 10 Satz 1 BayHSchG etwas Anderes ergibt;
- Umsetzung der Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der Universit?t;
- Einberufung des Krisenstabs gem. Krisenstabsordnung;
- Koordinierung der Bauma?nahmen;
- das Hausrecht hinsichtlich folgender Regelungsbereiche:
- Genehmigung von Veranstaltungen au?erhalb der regul?ren ?ffnungszeit sowie Veranstaltungen au?erhalb des regul?ren Lehrbetriebs innerhalb der ?ffnungszeiten,
- Raumnutzung der zentralen Fl?chen und Parkordnung
- Plakataushang,
- Vorschl?ge zur Raumnutzung und Umnutzung.
Au?erdem ist sie zust?ndig für:
- Fragen der Nachhaltigkeit;
- Fragen der familiengerechten Hochschule;
- Fragen von Dual Career;
- Fragen der Internationalisierung im Bereich der Universit?tsverwaltung.
Sie ist zust?ndig für die Angelegenheiten folgender Beauftragter:
- Betriebsarzt;
- Datenschutzbeauftragter;
- Geheimschutzbeauftragter;
- Gleichstellungsbeauftragte;
- Sicherheits- und Brandschutzbeauftragter;
- Sicherheitsingenieurin;
- Suchtbeauftragter;
- Vertrauensmann für Schwerbehinderte.
3. Vizepr?sidentin Prof. Dr. Vogt nimmt den Aufgabenbereich ?Diversit?t und Internationales“ wahr.
Sie ist zust?ndig für:
- Fragen der Internationalisierung;
- Fragen der Gleichstellung;
- Fragen der Diversit?t.
Au?erdem ist sie zust?ndig für:
- Bridges Network;
- Belange des Akademischen Auslandsamts;
- Studierendenmobilit?t.
Sie ist unmittelbare Vorgesetzte:
- Pers?nliche Referentin der Vizepr?sidentin.
4. Vizepr?sident Prof. Dr. Saalfeld nimmt den Aufgabenbereich ?Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs“ wahr.
Er ist:
- Vorsitzender der St?ndigen Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs.
Au?erdem ist er zust?ndig für:
- F?rderung des wissenschaftlichen Nachwuchses;
- Forschungsf?rderung;
- Forschungstransfer;
- Fragen der Internationalisierung im Aufgabenbereich Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs;
- Fragen der Gleichstellung in der Forschungsf?rderung und in der F?rderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Er ist zust?ndig für die Angelegenheiten folgender Beauftragter:
- Beauftragter für Fragen der europ?ischen Forschungsprogramme.
5. Vizepr?sident Prof. Dr. H?rmann nimmt den Aufgabenbereich ?Lehre und Studierende“ wahr.
Er ist:
- Vorsitzender der St?ndigen Kommission für Lehre und Studierende;
- Leiter der Zentralen Studienzuschusskommission;
- Leiter des Ausschusses für Qualit?t in Studium und Lehre.
Au?erdem ist er zust?ndig für:
- Fragen des Qualit?tsmanagements in Studium und Lehre;
- Fragen der hochschuldidaktischen Fortbildung;
- Fragen der Weiterbildungsangebote;
- Fragen der Internationalisierung im Aufgabenbereich Lehre und Studierende;
- Fragen der Gleichstellung in den Studienprogrammen.
Er ist zust?ndig für die Angelegenheiten folgender Beauftragter:
- Beauftragter für schwerbehinderte Studierende.
6. Personalzuordnung
Der Universit?tsleitung unmittelbar zugeordnet sind folgende Stellen:
- Leitung des IT-Service;
- Leitung der Universit?tsbibliothek;
- Leitung des Sprachenzentrums;
- Leitung des Sportzentrums;
- Leitung des Dezernates Kommunikation;
- Leitung des Universit?tsarchivs;
- Leitung des Akademischen Auslandsamtes;
- Leitung der Studienberatung;
- Personal der Trimberg Research Academy (TRAc)
- Personal der Bamberger Akademie für Bildungstransfer (BABT).
Die Universit?tsleitung nimmt gemeinsam die Verantwortung für die Besetzung der genannten Stellen wahr. Die Dienstvorgesetztenfunktion entsprechend Nr. 1 bzw. Nr. 2 ist dadurch nicht berührt.
7. Vertretungsregelung
Die Kanzlerin wird vertreten durch den Leiter der Abteilung III, Herrn Andreas Crone.
Die Vizepr?sidentin und -pr?sidenten vertreten sich gegenseitig, sofern keine anderweitige Regelung getroffen wird.
8. Inkrafttreten
Diese Gesch?ftsordnung tritt am 14. Oktober 2020 in Kraft.
Bamberg, den 14. Oktober 2020
Prof. Dr. Kai Fischbach
– Pr?sident –