Gesch?ftsordnung des Zentrums für Interreligi?se Studien der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg(90.7 KB, 3 Seiten)
Vom 15. September 2011


§ 1 Institutionelle Verankerung

Das Zentrum für Interreligi?se Studien / Centre for Religious Studies ist eine gemeinsame wissenschaftliche Einrichtung der mit einer der drei gro?en monotheistischen Religionen (Judentum, Christentum, Islam) oder mit der Relevanz von Religion in der Ge-sellschaft und mit interreligi?sen Fragestellungen befassten F?cher der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg.


§ 2 Aufgaben

1Das Zentrum dient der f?cherübergreifenden Koordination und Organisation der religionswissenschaftlichen und interreligi?sen Forschungen, Lehr- und Weiterbildungsaktivit?ten. 2Es f?rdert die Kooperation mit allen entsprechenden Institutionen in Bamberg und der Region mit den entsprechenden F?chern der Nachbaruniversit?ten und mit der einschl?gigen nationalen und internationalen Forschung. 3Es stellt ein Beratungsangebot für Belange der interreligi?sen 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网e bereit.


§ 3 Mitglieder


1Mitglieder des Zentrums k?nnen alle an der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg t?tigen Professorinnen und Professoren, Privatdozentinnen und Privatdozenten sowie promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sein, die mit einer der drei gro?en monotheistischen Religionen (Judentum, Christentum, Islam) oder mit der Relevanz von Religion in der Gesellschaft und mit interreligi?sen Fragestellungen befasst sind und sich zu regelm??iger verbindlicher Kooperation in Forschung und Lehre verpflichten. 2Der Beitritt erfolgt durch eine entsprechende schriftliche Erkl?rung gegenüber dem Leitungsgremium; im Zweifelsfall entscheidet die Mitgliederversammlung. 3?ber die Kooptierung weiterer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler entscheidet die Mitgliederversammlung.


§ 4 Mitgliederversammlung


1Die Mitgliederversammlung w?hlt das Leitungsgremium und entscheidet über dessen Vorschl?ge zum Arbeitsprogramm des Zentrums. 2Die Mitgliederversammlung tritt auf Antrag der Leitung beziehungsweise auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder, wenigstens jedoch einmal im Semester, zusammen. 3Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der Anwesenden; Stimmübertragung ist m?glich.


§ 5 Leitungsgremium

1Für die Leitung des Zentrums werden für die Dauer von vier Jahren mindestens drei Hochschullehrerinnen beziehungsweise Hochschullehrer gew?hlt, die in der Regel aus drei verschiedenen beteiligten Fakult?ten kommen sollen. 2Eine oder einer davon wird zur gesch?ftsführenden Direktorin beziehungsweise zum gesch?ftsführenden Direktor gew?hlt. 3Die anderen Mitglieder des Leitungsgremiums k?nnen nach Notwendigkeit und Absprache die Direktorin beziehungsweise den Direktor vertreten.


§ 6 Evaluation des Zentrums


1In Abst?nden von h?chstens fünf Jahren findet eine Evaluation des Zentrums statt. 2Zur Vorbereitung der Evaluierung ist j?hrlich ein Bericht an die Universit?tsleitung abzugeben.


Bamberg, 15. September 2011
gez.
Prof. Dr. Dr. habil. G. Ruppert
Pr?sident