FAQ f¨¹r Studierende

F¨¹r unsere Vorlesungen sowie das Kandidatenseminar in BA SuP-a sind keine Voranmeldungen notwendig. F¨¹r alle ¨¹brigen ?bungen und Seminare in der Kommunikationswissenschaft f¨¹hren wir w?hrend der vorlesungsfreien Zeit ein Anmeldeverfahren in FlexNow durch; die Platzvergabe erfolgt nach Studienfortschritt und Dringlichkeit. Hinweise zu Ablauf und Fristen ver?ffentlichen wir rechtzeitig im Newskasten auf unserer Homepage.

F¨¹r unsere Erstsemesterstudierenden f¨¹hren wir in der Woche vor Semesterbeginn ein gesondertes Anmeldeverfahren durch.

WICHTIG: Bitte lesen Sie die Ausf¨¹llanweisungen vollst?ndig und gr¨¹ndlich durch! Achten Sie auf die Zeiten und Angaben im UnivIS und w?hlen Sie Veranstaltungen, die sich nicht ¨¹berschneiden.

Die An- und Abmeldezeiten f¨¹r Pr¨¹fungen der Kommunikationswissenschaft weichen von der allgemeinen FlexNow-Anmeldefrist der Fakult?t 188betÑÇÖÞÌåÓý±¸ÓÃ_188ÌåÓýƽ̨-Ͷע*¹ÙÍø Kulturwissenschaften ab.

  • Flex-Now An-/Abmeldezeitraum f¨¹r alle Pr¨¹fungen der Kommunikationswissenschaft im Wintersemester:
    Anmeldung und Abmeldung: 01.12. (10:00 Uhr) bis 20.12. (23:59 Uhr)
  • An-/Abmeldezeitraum f¨¹r alle Pr¨¹fungen der Kommunikationswissenschaft im Sommersemester:
    Anmeldung und Abmeldung: 01.06. (10:00 Uhr) bis 20.06. (23:59 Uhr)

Wir ver?ffentlichen den g¨¹ltigen FlexNow-An- und Abmeldezeitraum rechtzeitig im Newskasten auf unserer Homepage.

WICHTIG: Nach Ablauf der FlexNow-Anmeldefrist nehmen wir keine Nachmeldungen vor - APO GuK/Huwi ¡ì 11 Abs. 3 Satz 5: ?Die Pr¨¹fungszulassung wird versagt, wenn die Meldefrist ¨¹berschritten wurde und die Frist¨¹berschreitung von der oder dem Studierenden zu vertreten ist.¡° Fehlgeschlagene Anmeldeversuche in Flex Now sind daher genau zu dokumentieren.

Sie k?nnen aus gesundheitlichen Gr¨¹nden nicht an einer Pr¨¹fung teilnehmen.

Falls die Abmeldefrist in FlexNow noch nicht abgelaufen ist, melden Sie bitte einfach wieder von der Pr¨¹fung ab. Sollte die Abmeldefrist bereits verstrichen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an...

Damit Pr¨¹fung nicht als Fehlversuch gewertet wird, m¨¹ssen Sie unverz¨¹glich ein ?rztliches Attest nachreichen.

WICHTIG: Bitte beachten Sie dabei unbedingt die Informationen und Formulare auf den Seiten des Pr¨¹fungsamts.

Aus pr¨¹fungsrechtlichen Gr¨¹nden ist es nicht m?glich, eine ?bung oder ein Seminar in das Spezialisierungsmodul BA SuP-b zu verschieben und das Modul noch einmal zu absolvieren. Laut ¡ì 13 Absatz 3 der Allgemeinen Pr¨¹fungsordnung der Fakult?ten 188betÑÇÖÞÌåÓý±¸ÓÃ_188ÌåÓýƽ̨-Ͷע*¹ÙÍø Kulturwissenschaften sowie 188betÑÇÖÞÌåÓý±¸ÓÃ_188ÌåÓýƽ̨-Ͷע*¹ÙÍø ist die Wiederholung einer bestandenen Modulpr¨¹fung beziehungsweise Modulteilpr¨¹fung ausgeschlossen.

Aus pr¨¹fungsrechtlichen Gr¨¹nden werden in FlexNow ECTS-Punkte erst dann verbucht, wenn Sie die ¨¹bergeordnete Modulpr¨¹fung bestanden haben. Wenn Sie beispielsweise das Seminar ?Grundlagen der Kommunikationswissenschaft I¡° erfolgreich belegt haben, erhalten Sie die daf¨¹r ausgewiesenen 6 ECTS-Punkte erst mit Bestehen der Modulpr¨¹fungsleistung in BA G-a - also der Klausur zur Vorlesung "Das Mediensystem der BRD¡°.

Aus pr¨¹fungsrechtlichen Gr¨¹nden werden in FlexNow ECTS-Punkte verbucht, sobald Sie die ¨¹bergeordnete Modulpr¨¹fung erfolgreich abgelegt haben. Ein Beispiel: Wenn Sie die Klausur zur Vorlesung ?Einf¨¹hrung in die Methoden der empirischen Kommunikationsforschung¡° bestanden haben, erhalten Sie die kompletten 9 ECTS-Punkte f¨¹r das Modul BA M-a, auch wenn Sie das Projektseminar noch nicht belegt haben.

In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie den ?berblick behalten, also im Laufe des Studiums alle vorgegebenen Lehrveranstaltungen belegen.

 

Das Pflichtpraktikum im Modul BA P-d wird in zwei Schritten angerechnet: Zum einen nehmen die Studierenden am Kleingruppenprojekt ?Praktikumsbegleitung¡° teil. Hier diskutieren und reflektieren die Studierenden ihre Praktikumserfahrungen, erstellen schrittweise einen Praktikumsbericht und pr?sentieren Arbeitsproben. Zum anderen entspricht das Pflichtpraktikum der Modulpr¨¹fung. Daher ben?tigt die Fachstudienberatung eine Bescheinigung ¨¹ber Ihr Stellenprofil und die damit verbundenen T?tigkeiten, die in ihrer Form einem qualifizierten Arbeitszeugnis entspricht.

 

Die m¨¹ndliche Pr¨¹fung im Modul BA SuP-a bezieht sich nicht zwangsweise auf die Inhalte der Vorlesung oder des (Kandidaten-)Seminars. Stattdessen setzt sich dieses f¨¹nfzehnmin¨¹tige Kolloquium aus zwei Themenbereichen zusammen:

  • einem selbst gew?hlten Thema (zehn Minuten)
  • allgemeinen Fragen zur Kommunikationswissenschaft (f¨¹nf Minuten)

Das eigene Thema bestimmen Sie im Gespr?ch mit Ihrer Pr¨¹ferin oder Ihrem Pr¨¹fer. Grunds?tzlich kommen f¨¹r diese Rolle alle promovierten Institutsangeh?rigen in Frage.

Zu Beginn des Semesters findet eine Informationsveranstaltung zu den m¨¹ndlichen Pr¨¹fungen statt, in der wir Ihre Fragen zur Pr¨¹fungsanmeldung und -vorbereitung beantworten.

Das Studium Generale dient dem Blick ¨¹ber den Tellerrand des eigenen Faches. Es besteht aus den Modulen "Studium Generale I-VI", die jeweils einen Umfang von 3 ECTS haben. In diese Module k?nnen einzelne Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, ?bungen, Seminare) aus anderen Studieng?ngen eingebracht werden, wobei als Pr¨¹fungsform entweder eine schriftliche Hausarbeit, ein Portfolio, ein Referat, eine m¨¹ndliche Pr¨¹fung oder eine Klausur vorgesehen ist - Die Pr¨¹fungsleistung wird in diesem Fall jedoch nicht benotet. Einen ?berblick ¨¹ber das Lehrangebot im Studium Generale erhalten Sie ¨¹ber die erweiterte Suche in UnivIS.

Dar¨¹ber hinaus k?nnen fachwissenschaftliche oder sprachpraktische Module sowie Module aus dem Bereich der Schl¨¹sselkompetenzen in das Studium Generale eingebracht werden. In diesem Fall gelten alle Regelungen der jeweiligen Fachpr¨¹fungsordnung, z.B. die ECTS-Zahl und die vorgesehene Pr¨¹fungsform. Die Pr¨¹fungsleistung wird benotet, wenn die Fachpr¨¹fungsordnung dies vorsieht.

Sollte eine Lehrveranstaltung nicht von vornherein f¨¹r das Studium Generale freigegeben sein, lohnt es sich, mit den jeweiligen Dozierenden 188betÑÇÖÞÌåÓý±¸ÓÃ_188ÌåÓýƽ̨-Ͷע*¹ÙÍø aufzunehmen. Fragen Sie nach, ob und zu welchen Bedingungen sie an der Veranstaltung teilnehmen d¨¹rfen. Teilnahme und Studienleistung werden in diesem Fall nicht ¨¹ber FlexNow, sondern auf einem Papierschein best?tigt.

WICHTIG:

  • Details hierzu finden Sie im ¡ì 8 Abs. 1 Satz 6 APO GuK/Huwi sowie dem Modulhandbuch f¨¹r f¨¹r Module im Rahmen des Studium Generale
  • F¨¹r die Anrechnung von Lehrveranstaltungen f¨¹r das Studium Generale ist unser Pr¨¹fungsausschuss zust?ndig.
  • Sobald eine benotete Pr¨¹fungsleistung erbracht wurde, muss die Note im Transcript of Records ausgewiesen werden. Noten im Bereich Studium Generale werden aber nicht in die Gesamtnote eingerechnet.
  • Wenn Sie im Studium Generale auf mehr als 18 ECTS-Punkte kommen, werden die ¨¹berz?hligen Punkte abgeschnitten. Sie k?nnen also mehr Punkte/Lehrveranstaltungen einbringen als gefordert.

F¨¹r Studierende anderer Fakult?ten beziehungsweise anderer Bachelorstudieng?nge bieten wir im Erweiterungsbereich komplette Module im Umfang von 10 oder 15 ECTS an.

F¨¹r den Erweiterungsbereich belegen Sie:

  • das Modul BA G-a
    • Vorlesung: "Mediensystem der BRD", 4 ECTS-Punkte
    • Seminar: "Grundlagen der Kommunikationswissenschaft I", 6 ECTS-Punkte
    • Modulpr¨¹fung: Klausur zur Vorlesung

In der 15-ECTS-Variante belegen Sie zus?tzlich:

  • das Modul BA P-a:
    • eine praktische ?bung nach Wahl, zum Beispiel "Grundlagen des digitalen Journalismus", 5 ECTS-Punkte
    • Modulpr¨¹fung: Portfolio

F¨¹r die Vorlesung ist keine Voranmeldung n?tig. Die Pl?tze f¨¹r das Seminar und die ?bung werden ¨¹ber ein Online-Anmeldeverfahren in der vorlesungsfreien Zeit vergeben. Hinweise dazu finden Sie im UnivIS sowie im Newskasten auf unserer Homepage.

F¨¹r die Bearbeitung und Genehmigung Ihres BAf?G-Antrages ben?tigt Herr Prof. Dr. Hoffjann den ausgef¨¹llten Antrag sowie einen FlexNow-Ausdruck Ihrer erbrachten Leistungen (im Bachelorstudiengang: Leistungen aller F?cher).

Der Umfang der Arbeiten ist im Modulhandbuch des Bachelorstudiengangs verbindlich geregelt. Dar¨¹ber hinaus haben wir Ihnen ein Dokument(137.5 KB)  zusammengestellt, dass Sie mit den wichtigsten Hinweisen und Vorgaben zur formalen Gestaltung von Haus-, Bachelor- und Masterarbeiten versorgt und Sie bei der Erstellung schriftlicher Pr¨¹fungsarbeiten in einem der Studieng?nge der Kommunikationswissenschaft unterst¨¹tzen soll.