BAf?G

Spezielle Regelungen für behinderte und chronisch kranke Studierende

Die Ausbildungsf?rderung nach dem Bundesausbildungsf?rdergesetz (BAf?G) steht auch für behinderte und chronisch kranke Studenten zur Studienfinanzierung an erster Stelle, wenn keine ausreichenden Eigenmittel zur Verfügung stehen und das Einkommen oder Verm?gen der Eltern bzw. des oder der Ehepartner*in nicht ausreichen.

Zus?tzlicher H?rtefreibetrag bei der Einkommensvermittlung

Bei der Berechnung des BAf?G-Satzes wird eine Behinderung bei der Ermittlung des Einkommens der Eltern berücksichtigt, indem ein zus?tzlicher H?rtefreibetrag angesetzt wird. Dadurch ver?ndert sich die Einkommensgrenze, ab der keine vollen Leistungen nach BAf?G mehr gew?hrt werden, zugunsten der Antragsteller und Antragstellerinnen. Dabei wird nicht nur die Behinderung der Studierenden selbst berücksichtigt, sondern auch die von Elternteilen oder weiteren unterhaltsberechtigten Familienangeh?rigen. Es empfiehlt sich, eine Beratung in Anspruch zu nehmen oder mindestens einen BAf?G-Antrag zu stellen, weil die behinderungs- bzw. krankheitsbedingten Aufwendungen die Freibetragsgrenze verschieben k?nnen. 

Leistungsnachweis nach dem vierten Studiensemester

Der Antrag (formlos & ausführliche Begründung) auf "sp?tere Vorlage des Leistungsnachweises" wegen Krankheit, chronischer Krankheit oder Behinderung kann gestellt werden, wenn nach dem vierten Semester die erforderlichen ECTS-Punkte noch nicht erbracht werden k?nnen.

Verl?ngerung der F?rderungsh?chstdauer

Für behinderte und chronisch kranke Studierende besteht zudem die M?glichkeit, die F?rderungsh?chstdauer (§ 15 Abs.3 BAf?G) zu verl?ngern. Es muss hierfür begründet und nachgewiesen (?rtzliches Attest) werden, dass und in welchem Ma? die Behinderung zu einer Verz?gerung in der Fortführung der Studienzeit geführt hat, und zudem, um welchen Zeitraum sich das Studium entsprechend verl?ngert. Als Gründe k?nnen au?er den gesundheitlichen Einschr?nkungen auch bauliche Hindernisse an der Hochschule, defekte oder fehlende Hilfsmittel usw. in Frage kommen. Der Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden (drei Monate vor Semesterbeginn: Juli bzw. Januar).

Bitte beachten Sie, dass es bei einem Antrag auf Verl?ngerung der F?rderungsh?chstdauer von Vorteil sein kann, wenn Sie bereits einen Antrag auf eine sp?tere Vorlage Leistungsnachweis nach dem 4. Semester wegen einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit gestellt haben. Haben Sie dies nicht getan, sollten Sie zudem begründen, warum sich Ihre Studiensituation seit dem Abschluss des 4. Semesters ge?ndert hat.

Die F?rderung wird nach ?berschreiten der F?rderungsh?chstdauer aufgrund einer Behinderung gem?? § 17 Abs.2 Nr.2 BAf?G in voller H?he als Zuschuss gew?hrt. Bei einer Verl?ngerung der F?rderungsdauer aufgrund von Krankheit wird jedoch gem?? § 17 Abs.3 Nr.3 BAf?G die F?rderung halb als Zuschuss und halb als Bankdarlehen geleistet.

Berücksichtigung einer Behinderung bei der Darlehensrückzahlung

Bei der Rückzahlung wird eine Behinderung insofern berücksichtigt als ein "Zahlungsaufschub" m?glich ist, wenn das Einkommen einen bestimmten monatlichen Satz nicht übersteigt.
Behinderungsbedingte erh?hte Aufwendungen k?nnen als zus?tzlicher H?rtefallfreibetrag berechnet werden. Dazu muss aber ein entsprechender Antrag beim BAf?G-Amt gestellt werden.

Fachrichtungswechsel

Wird aufgrund dem Auftreten einer Behinderung oder chronischen Krankheit w?hrend des Studiums ein Fachrichtungswechsel noch nach Beginn des vierten Semesters notwendig (bei ?unabweisbaren“ Grund), kann das neu begonnene Studium wie ein Erststudium gef?rdert werden (§ 7 Abs. 3 Nr.2 BAf?G).

?berschreiten der Altersgrenze

Eine Behinderung kann ein Grund dafür sein, dass die F?rderung auch dann gew?hrt wird, wenn sie erst nach ?berschreiten der Altersgrenze (30 Jahre) begonnen wird (§ 10 Abs. 3 Nr. 3 BAf?G). Die Behinderung muss jedoch urs?chlich für die sp?te Aufnahme der Ausbildung sein.
 

Antrag und Beratung in Bamberg beim BAf?G-Amt im Studierendenwerk Würzburg:


Amt für Ausbildungsf?rderung
Austra?e 37
96047 Bamberg

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