Struktur und Inhalt

Allgemeine Hinweise

Auf diesen Seiten erhalten Sie die wichtigsten Informationen zum Studium der F?cher der Romanistik für das Lehramt, gegliedert nach F?chern. An der Universit?t Bamberg stehen für die F?cher Franz?sisch, Spanisch und Italienisch die Studieng?nge Lehramt an Gymnasien und Lehramt an Realschulen zur Verfügung.

Studien- und Prüfungsordnungen

Der Studiengang wird durch die Bestimmungen der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) vom 13. M?rz 2008 geregelt. Die Regelungen der LPO I, soweit sie speziell das Studium des Faches Franz?sisch für das Lehramt an Gymnasien betreffen, finden sich in § 65.

Die Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) für Lehr?mter regelt das Studium und die studienbegleitend abzulegenden Prüfungen aus den Modulen (Modulprüfungen) an der Universit?t Bamberg. Bitte achten Sie darauf, die für Ihren Studienbeginn gültige Version und den für Sie zutreffenden Schultyp zu verwenden. Die Allgemeine Prüfungsordnung der Fakult?ten GuK und HuWi (APO) legt erg?nzend zur LPO I die Verfahren für die gem?? StuPO studienbegleitend abzulegenden Prüfungen aus den Modulen fest.

Des Weiteren werden für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung Gesicherte Kenntnisse in Latein (?Kleines Latinum“) nach § 97 GSO und KMBek Nr. III.10-5 S 4020-PRA.2516 verlangt. Dieses Niveau wird im achtj?hrigen Gymnasium bei Latein als erster und zweiter Fremdsprache über den Pflichtunterricht nach der Spracherwerbsphase und einem weiteren Lektürejahr in Jahrgangsstufe 9 bei mindestens Note 4 im Jahreszeugnis erreicht. Au?erdem müssen Kenntnisse auf dem Niveau A2 des ?Gemeinsamen europ?ischen Referenzrahmens für Sprachen“ in einer weiteren modernen Fremdsprache vorgewiesen werden k?nnen.

Studienvoraussetzungen

Keine Zulassungsbeschr?nkungen

Studienverlauf in der ?bersicht (Synopse)

Das Studium des Faches Franz?sisch für das Lehramt an Gymnasien umfasst die folgenden Teilf?cher:

  • Literaturwissenschaft
  • Sprachwissenschaft
  • Kulturwissenschaft
  • Fachdidaktik
  • Sprachpraxis/Landeskunde

Innerhalb dieser Teilf?cher sind jeweils verschiedene, aufeinander aufbauende Module zu belegen, die sich aus bis zu drei Lehrveranstaltungen zusammensetzen. Je nach Zeitpunkt des Einstiegs ins Studium unterscheiden sich die Modulstruktur und der Studienverlauf. Die folgenden Studienablaufpl?ne haben lediglich Vorschlagscharakter; zu beachten sind allerdings die in der Studien- und Prüfungsordnung, im Modulhandbuch und im Vorlesungsverzeichnis (UnivIS) vorgegebenen Zulassungsvoraussetzungen und Abfolgen.

Modulhandbuch

Weitere Informationen zur Zusammensetzung, zum Inhalt und zu Prüfungsformen der im Studienablaufplan aufgeführten Module finden Sie in den entsprechenden Modulhandbuchbl?ttern, die vom Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung Bamberg (ZLB) im Modulhandbuch zentral für alle Unterrichtsf?cher zusammengestellt werden. Die für das Lehramt im Fach Franz?sisch relevanten Auszüge finden sich in Abschnitt 10 des Modulhandbuchs. In den Modulhandbuchbl?ttern werden die konkret zu belegenden Lehrveranstaltungen spezifiziert. Ein Verzeichnis der Lehrveranstaltungen für jedes Semester sowie n?here Informationen zu deren Voraussetzungen, Inhalten und Prüfungsanforderungen finden Sie im UnivIS.

Schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit)

Voraussetzung zur Zulassung zur ersten Staatsprüfung ist die Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit in einem Fach der gew?hlten F?cherverbindung oder in den Erziehungswissenschaften. Das Thema sollen sich die Studierenden sp?testens ein Jahr vor der Meldung zur Prüfung von einer dafür bestimmten prüfungsberechtigten Person geben lassen (siehe LPO I § 29; weitere Informationen des Prüfungsamts).

Erste Staatsprüfung

Das Studium schlie?t ab mit der ersten Staatsprüfung, die fachwissenschaftliche Kenntnisse in den Bereichen Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft, Kulturwissenschaft, Sprachpraxis/Landeskunde und fachdidaktische Kenntnisse feststellt. Sie wird bayernweit zentral abgehalten und vom Prüfungsamt der Universit?t Bamberg vor Ort organisiert. Die erste Staatsprüfung besteht aus schriftlichen und mündlichen Prüfungsteilen (siehe LPO I § 65). Die schriftliche Prüfung umfasst eine Klausur in deutscher Sprache in Literaturwissenschaft (Bearbeitungszeit: 3 Stunden); eine Klausur in deutscher Sprache in Sprachwissenschaft (Bearbeitungszeit: 3 Stunden); eine sprachpraktische Klausur (Bearbeitungszeit: 5 Stunden), die je zur H?lfte aus Textproduktion in franz?sischer Sprache und Sprachmittlung (?bersetzung eines franz?sischen Textes in die deutsche Sprache) besteht; eine Klausur in deutscher Sprache in Fachdidaktik (Bearbeitungszeit: 3 Stunden). Die mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer überprüft die Sprechfertigkeit sowie Kenntnisse in Landeskunde/Kulturwissenschaft.

Studien- und Prüfungsordnungen

Der Studiengang wird durch die Bestimmungen der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) vom 13. M?rz 2008 geregelt. Die Regelungen der LPO I, soweit sie speziell das Studium des Faches Franz?sisch für das Lehramt an Realschulen betreffen, finden sich in § 46. Die Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) für Lehr?mter regelt das Studium und die studienbegleitend abzulegenden Prüfungen aus den Modulen (Modulprüfungen) an der Universit?t Bamberg. Bitte achten Sie darauf, die für Ihren Studienbeginn gültige Version und den für Sie zutreffenden Schultyp zu verwenden. Die Allgemeine Prüfungsordnung der Fakult?ten GuK und HuWi (APO) legt erg?nzend zur LPO I die Verfahren für die gem?? StuPO studienbegleitend abzulegenden Prüfungen aus den Modulen fest. Des Weiteren werden für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung Kenntnisse in Latein oder in einer weiteren romanischen Fremdsprache auf dem Niveau A2 des ?Gemeinsamen europ?ischen Referenzrahmens für Sprachen“ gefordert.

Studienvoraussetzungen

Keine Zulassungsbeschr?nkungen

Studienverlauf in der ?bersicht (Synopse)

Das Studium des Faches Franz?sisch für das Lehramt an Realschulen umfasst die folgenden Teilf?cher:

  • Literaturwissenschaft
  • Sprachwissenschaft
  • Kulturwissenschaft
  • Sprachpraxis/Landeskunde
  • Fachdidaktik

Innerhalb dieser Teilf?cher sind jeweils verschiedene, aufeinander aufbauende Module zu belegen, die sich aus ein bis drei Lehrveranstaltungen zusammensetzen. Je nach Zeitpunkt des Einstiegs ins Studium unterscheiden sich die Modulstruktur und der Studienverlauf. Die folgenden Studienablaufpl?ne haben lediglich Vorschlagscharakter; zu beachten sind allerdings die in der Studien- und Prüfungsordnung, im Modulhandbuch und im Vorlesungsverzeichnis (UnivIS) vorgegebenen Zulassungsvoraussetzungen und Abfolgen.

Modulhandbuchbl?tter

Weitere Informationen zur Zusammensetzung, zum Inhalt und zu Prüfungsformen der im Studienablaufplan aufgeführten Module finden Sie in den entsprechenden Modulhandbuchbl?ttern, die vom Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung Bamberg (ZLB) im Modulhandbuch zentral für alle Unterrichtsf?cher zusammengestellt werden. Die für das Lehramt im Fach Franz?sisch relevanten Auszüge finden sich in Abschnitt 10 des Modulhandbuchs. In den Modulhandbuchbl?ttern werden die konkret zu belegenden Lehrveranstaltungen spezifiziert. Die für Studierende von Franz?sisch für Realschulen relevanten Seiten beziehen sich auf Franz?sisch nicht vertieft (?nv“). Ein Verzeichnis der Lehrveranstaltungen für jedes Semester sowie n?here Informationen zu deren Voraussetzungen, Inhalten und Prüfungsanforderungen finden Sie im UnivIS.

Schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit)

Voraussetzung zur Zulassung zur ersten Staatsprüfung ist die Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit in einem Fach der gew?hlten F?cherverbindung oder in den Erziehungswissenschaften. Das Thema sollen sich die Studierenden sp?testens ein Jahr vor der Meldung zur Prüfung von einer dafür bestimmten prüfungsberechtigten Person geben lassen (siehe LPO I § 29; weitere Informationen des Prüfungsamts).

Erste Staatsprüfung

Das Studium schlie?t ab mit der ersten Staatsprüfung, die fachwissenschaftliche Kenntnisse in den Bereichen Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft, Kulturwissenschaft, Sprachpraxis/Landeskunde und fachdidaktische Kenntnisse feststellt. Sie wird bayernweit zentral abgehalten und vom Prüfungsamt der Universit?t Bamberg vor Ort organisiert. Die erste Staatsprüfung besteht aus schriftlichen und mündlichen Prüfungsteilen (siehe LPO I § 46). Die schriftliche Prüfung umfasst eine Klausur in deutscher Sprache in Literaturwissenschaft (Bearbeitungszeit: 3 Stunden) oder eine Klausur in deutscher Sprache in Sprachwissenschaft (Bearbeitungszeit: 3 Stunden); eine sprachpraktische Klausur (Bearbeitungszeit: 4 Stunden), die je zur H?lfte aus Textproduktion in franz?sischer Sprache und Sprachmittlung (?bersetzung eines franz?sischen Textes in die deutsche Sprache) besteht; eine Klausur in deutscher Sprache in Fachdidaktik (Bearbeitungszeit: 3 Stunden). Die mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer überprüft die Sprechfertigkeit sowie Kenntnisse in Landeskunde/Kulturwissenschaft.

Studien- und Prüfungsordnungen

Der Studiengang wird durch die Bestimmungen der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) vom 13. M?rz 2008 geregelt. Die Regelungen der LPO I, soweit sie speziell das Studium des Faches Spanisch für das Lehramt an Gymnasien betreffen, finden sich in § 82.

Die Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) für Lehr?mter regelt das Studium und die studienbegleitend abzulegenden Prüfungen aus den Modulen (Modulprüfungen) an der Universit?t Bamberg. Bitte achten Sie darauf, die für Ihren Studienbeginn gültige Version und den für Sie zutreffenden Schultyp zu verwenden. Die Allgemeine Prüfungsordnung der Fakult?ten GuK und HuWi (APO) legt erg?nzend zur LPO I die Verfahren für die gem?? StuPO studienbegleitend abzulegenden Prüfungen aus den Modulen fest.

Des Weiteren werden für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung Gesicherte Kenntnisse in Latein (?Kleines Latinum“) nach § 97 GSO und KMBek Nr. III.10-5 S 4020-PRA.2516 verlangt. Dieses Niveau wird im achtj?hrigen Gymnasium bei Latein als erster und zweiter Fremdsprache über den Pflichtunterricht nach der Spracherwerbsphase und einem weiteren Lektürejahr in Jahrgangsstufe 9 bei mindestens Note 4 im Jahreszeugnis erreicht. Au?erdem müssen Kenntnisse auf dem Niveau A2 des ?Gemeinsamen europ?ischen Referenzrahmens für Sprachen“ in einer weiteren modernen Fremdsprache vorgewiesen werden k?nnen.

Studienvoraussetzungen

Keine Zulassungsbeschr?nkungen

Studienverlauf in der ?bersicht (Synopse)

Das Studium des Faches Spanisch für das Lehramt an Gymnasien umfasst die folgenden Teilf?cher:

  • Literaturwissenschaft
  • Sprachwissenschaft
  • Kulturwissenschaft
  • Sprachpraxis/Landeskunde
  • Fachdidaktik

Innerhalb dieser Teilf?cher sind jeweils verschiedene, aufeinander aufbauende Module zu belegen, die sich aus bis zu drei Lehrveranstaltungen zusammensetzen. Je nach Zeitpunkt des Einstiegs ins Studium unterscheiden sich die Modulstruktur und der Studienverlauf. Die folgenden Studienablaufpl?ne haben lediglich Vorschlagscharakter; zu beachten sind allerdings die in der Studien- und Prüfungsordnung, im Modulhandbuch und im Vorlesungsverzeichnis (UnivIS) vorgegebenen Zulassungsvoraussetzungen und Abfolgen.

Modulhandbuchbl?tter

Weitere Informationen zur Zusammensetzung, zum Inhalt und zu Prüfungsformen der im Studienablaufplan aufgeführten Module finden Sie in den entsprechenden Modulhandbuchbl?ttern, die vom Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung Bamberg (ZLB) im Modulhandbuch zentral für alle Unterrichtsf?cher zusammengestellt werden. Die für das Lehramt im Fach Spanisch relevanten Auszüge finden sich in Abschnitt 31 des Modulhandbuchs. In den Modulhandbuchbl?ttern werden die konkret zu belegenden Lehrveranstaltungen spezifiziert. Ein Verzeichnis der Lehrveranstaltungen für jedes Semester sowie n?here Informationen zu deren Voraussetzungen, Inhalten und Prüfungsanforderungen finden Sie im UnivIS.

Schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit)

Voraussetzung zur Zulassung zur ersten Staatsprüfung ist die Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit in einem Fach der gew?hlten F?cherverbindung oder in den Erziehungswissenschaften. Das Thema sollen sich die Studierenden sp?testens ein Jahr vor der Meldung zur Prüfung von einer dafür bestimmten prüfungsberechtigten Person geben lassen (siehe LPO I § 29; weitere Informationen des Prüfungsamts).

Erste Staatsprüfung

Das Studium schlie?t ab mit der ersten Staatsprüfung, die fachwissenschaftliche Kenntnisse in den Bereichen Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft, Kulturwissenschaft, Sprachpraxis/Landeskunde und fachdidaktische Kenntnisse feststellt. Sie wird bayernweit zentral abgehalten und vom Prüfungsamt der Universit?t Bamberg vor Ort organisiert. Die erste Staatsprüfung besteht aus schriftlichen und mündlichen Prüfungsteilen (siehe LPO I § 82). Die schriftliche Prüfung umfasst eine Klausur in deutscher Sprache in Literaturwissenschaft (Bearbeitungszeit: 3 Stunden); eine Klausur in deutscher Sprache in Sprachwissenschaft (Bearbeitungszeit: 3 Stunden); eine sprachpraktische Klausur (Bearbeitungszeit: 5 Stunden), die je zur H?lfte aus Textproduktion in spanischer Sprache und Sprachmittlung (?bersetzung eines spanischen Textes in die deutsche Sprache) besteht; eine Klausur in deutscher Sprache in Fachdidaktik (Bearbeitungszeit: 3 Stunden). Die mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer überprüft die Sprechfertigkeit sowie Kenntnisse in Landeskunde/Kulturwissenschaft.

Studien- und Prüfungsordnungen

Der Studiengang wird durch die Bestimmungen der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) vom 13. M?rz 2008 geregelt. Die Regelungen der LPO I, soweit sie speziell das Studium des Faches Italienisch für das Lehramt an Gymnasien betreffen, finden sich in § 70.

Die Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) für Lehr?mter regelt das Studium und die studienbegleitend abzulegenden Prüfungen aus den Modulen (Modulprüfungen) an der Universit?t Bamberg. Bitte achten Sie darauf, die für Ihren Studienbeginn gültige Version und den für Sie zutreffenden Schultyp zu verwenden. Die Allgemeine Prüfungsordnung der Fakult?ten GuK und HuWi (APO) legt erg?nzend zur LPO I die Verfahren für die gem?? StuPO studienbegleitend abzulegenden Prüfungen aus den Modulen fest.

Des Weiteren werden für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung Gesicherte Kenntnisse in Latein (?Kleines Latinum“) nach § 97 GSO und KMBek Nr. III.10-5 S 4020-PRA.2516 verlangt. Dieses Niveau wird im achtj?hrigen Gymnasium bei Latein als erster und zweiter Fremdsprache über den Pflichtunterricht nach der Spracherwerbsphase und einem weiteren Lektürejahr in Jahrgangsstufe 9 bei mindestens Note 4 im Jahreszeugnis erreicht. Au?erdem müssen Kenntnisse auf dem Niveau A2 des ?Gemeinsamen europ?ischen Referenzrahmens für Sprachen“ in einer weiteren modernen Fremdsprache vorgewiesen werden k?nnen.

Studienvoraussetzungen

Keine Zulassungsbeschr?nkungen

Studienverlauf in der ?bersicht (Synopse)

Das Studium des Faches Spanisch für das Lehramt an Gymnasien umfasst die folgenden Teilf?cher:

  • Literaturwissenschaft
  • Sprachwissenschaft
  • Kulturwissenschaft
  • Sprachpraxis/Landeskunde
  • Fachdidaktik

Innerhalb dieser Teilf?cher sind jeweils verschiedene, aufeinander aufbauende Module zu belegen, die sich aus bis zu drei Lehrveranstaltungen zusammensetzen. Je nach Zeitpunkt des Einstiegs ins Studium unterscheiden sich die Modulstruktur und der Studienverlauf. Die folgenden Studienablaufpl?ne haben lediglich Vorschlagscharakter; zu beachten sind allerdings die in der Studien- und Prüfungsordnung, im Modulhandbuch und im Vorlesungsverzeichnis (UnivIS) vorgegebenen Zulassungsvoraussetzungen und Abfolgen.

Modulhandbuchbl?tter

Weitere Informationen zur Zusammensetzung, zum Inhalt und zu Prüfungsformen der im Studienablaufplan aufgeführten Module finden Sie in den entsprechenden Modulhandbuchbl?ttern, die vom Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung Bamberg (ZLB) im Modulhandbuch zentral für alle Unterrichtsf?cher zusammengestellt werden. Die für das Lehramt im Fach Italienisch relevanten Auszüge finden sich in Abschnitt 16 des Modulhandbuchs. In den Modulhandbuchbl?ttern werden die konkret zu belegenden Lehrveranstaltungen spezifiziert. Ein Verzeichnis der Lehrveranstaltungen für jedes Semester sowie n?here Informationen zu deren Voraussetzungen, Inhalten und Prüfungsanforderungen finden Sie im UnivIS.

Schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit)

Voraussetzung zur Zulassung zur ersten Staatsprüfung ist die Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit in einem Fach der gew?hlten F?cherverbindung oder in den Erziehungswissenschaften. Das Thema sollen sich die Studierenden sp?testens ein Jahr vor der Meldung zur Prüfung von einer dafür bestimmten prüfungsberechtigten Person geben lassen (siehe LPO I § 29; weitere Informationen des Prüfungsamts).

Erste Staatsprüfung

Das Studium schlie?t ab mit der ersten Staatsprüfung, die fachwissenschaftliche Kenntnisse in den Bereichen Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft, Kulturwissenschaft, Sprachpraxis/Landeskunde und fachdidaktische Kenntnisse feststellt. Sie wird bayernweit zentral abgehalten und vom Prüfungsamt der Universit?t Bamberg vor Ort organisiert. Die erste Staatsprüfung besteht aus schriftlichen und mündlichen Prüfungsteilen (siehe LPO I § 70). Die schriftliche Prüfung umfasst eine Klausur in deutscher Sprache in Literaturwissenschaft (Bearbeitungszeit: 3 Stunden); eine Klausur in deutscher Sprache in Sprachwissenschaft (Bearbeitungszeit: 3 Stunden); eine sprachpraktische Klausur (Bearbeitungszeit: 5 Stunden), die je zur H?lfte aus Textproduktion in italienischer Sprache und Sprachmittlung (?bersetzung eines italienischen Textes in die deutsche Sprache) besteht; eine Klausur in deutscher Sprache in Fachdidaktik (Bearbeitungszeit: 3 Stunden). Die mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer überprüft die Sprechfertigkeit sowie Kenntnisse in Landeskunde/Kulturwissenschaft.