Versicherungen

Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung ist in Deutschland f¨¹r alle internationalen Promovierenden und Forschenden sowie begleitende Familienmitglieder Pflicht. Falls Sie in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis ben?tigen, verlangt die zust?ndige Ausl?nderbeh?rde daf¨¹r den Nachweis einer Krankenversicherung.

Wir empfehlen Ihnen, schon vor Ihrer Abreise mit Ihrer Krankenversicherung in Ihrem Heimatland 188betÑÇÖÞÌåÓý±¸ÓÃ_188ÌåÓýƽ̨-Ͷע*¹ÙÍø aufzunehmen, um zu kl?ren, ob Ihr Versicherungsschutz auch in Deutschland besteht. Sollte dieses nicht der Fall sein, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reisekrankenversicherung, die Sie f¨¹r die ersten Tage in Bamberg sch¨¹tzt. Nach Ihrer Ankunft in Bamberg sind wir Ihnen bei der Suche nach einer passenden Krankenversicherung gern behilflich.

Grunds?tzlich gibt es zwei verschiedene Arten von Krankenversicherungen, die von der Finanzierung Ihres Aufenthaltes abh?ngen. Die entsprechenden Hinweise finden Sie unten.

Haftpflichtversicherung

In Deutschland wird jeder f¨¹r Sch?den haftbar gemacht, die er Dritten zuf¨¹gt. Eltern haften f¨¹r ihre Kinder.

Wir empfehlen Ihnen daher, bei einem l?ngeren Aufenthalt in Bamberg eine private Haftpflichtversicherung abzuschlie?en, um sich gegen Forderungen zu versichern, die durch unabsichtlich verursachte Sch?den entstehen. Manche Krankenversicherungen bieten ein Paket an, bei dem eine Haftpflichtversicherung zust?tzlich dazu buchbar ist. Allgemeine Infos zur Haftplichtversicherung finden Sie auf dieser Seite von EURAXESS.

Aufenthalt mit Stipendium / selbstfinanziert


Sollten Sie mit einem Stipendium nach Bamberg kommen oder den Aufenthalt selbst finanzieren, m¨¹ssen Sie eine private Krankenversicherung abschlie?en. Als Stipendiatin oder Stipendiat empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich bei Ihrem Stipendiengeber nach eventuellen Kooperationen mit privaten Krankenkassen erkundigen. Eventuell schlie?t Ihr Stipendium auch schon eine private Krankenversicherung mit ein.

Die privaten Krankenversicherungen eignen sich f¨¹r Gastforschende, Promovierende, Stipendiatinnen und Stipendiaten und Postdocs mit ihren jeweiligen Familien.

Die Beitr?ge und Leistungen der einzelnen Versicherungen sind zum Teil recht unterschiedlich, deshalb informieren Sie sich vor dem Abschluss eines Vertrages bitte genau. Bitte beachten Sie auch die Hinweise und Informationen des EURAXESS Netzwerks zu diesem Thema.

Ausnahme: EU-B¨¹rger mit Stipendium / selbstfinanziert


F¨¹r B¨¹rgerinnen und B¨¹rger der Europ?ischen Union, der Schweiz, Islands, Liechtensteins und Norwegens gelten m?glicherweise andere Regelungen. Bitte erkundigen Sie sich in dem Fall bei der Krankenversicherung Ihres Heimatlandes. Detaillierte Informationen finden Sie auf dieser EURAXESS Seite.

Aufenthalt mit Arbeitsvertrag


Falls Sie einen Arbeitsvertrag mit der Universit?t Bamberg abschlie?en, besteht in der Regel eine Krankenversicherungspflicht in Deutschland.

Bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 64.350 € (Versicherungspflichtgrenze 2021) m¨¹ssen Sie sich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. F¨¹r die Mitgliedschaft zahlen Sie einen festen Prozentsatz von Ihrem Arbeitseinkommen, der bei allen gesetzlichen Krankenkassen der gleiche ist. Einige Kassen verlangen auch noch einen Zusatzbeitrag. Die Krankenversicherungsbeitr?ge und evtl. anfallende Zusatzbeitr?ge werden je zur H?lfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung betr?gt derzeit bei allen Kassen 14,6 %, der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt derzeit bei 1,3 % (Stand 2021). Das bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmer aktuell 7,3 % zahlen und ggf. die H?lfte des Zusatzbeitrags von derzeit durchschnittlich 0,65%.

Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie Kinder, die nach Bamberg mitkommen, k?nnen in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenfrei mitversichert werden.

Bei einem regelm??igen Bruttojahreseinkommen von mehr als 64.350 € (Stand 2021) k?nnen Sie sowohl einer gesetzlichen als auch einer privaten Krankenversicherung beitreten. Da ein Wechsel von einer privaten zur¨¹ck zu einer gesetzlichen Krankenkasse allerdings nicht ohne weiteres m?glich ist, sollte dieser Schritt wohl ¨¹berlegt erfolgen. Eine Familienversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht. Hier m¨¹ssen Familienangeh?rige selbst versichert werden.

Die Auswahl an gesetzlichen Krankenkassen und privaten Versicherungsgesellschaften ist recht gro?. Eine Liste aller gesetzlichen Krankenversicherungen finden Sie hier, eine Liste aller privaten Versicherungsgesellschaften finden Sie hier.

Weitere Infos finden Sie auf Make it in Germany und Euraxess.

Bitte kontaktieren Sie das Welcome Center, wenn Sie sich unsicher sind, welche Krankenversicherung f¨¹r Sie die passende ist. Wir sind Ihnen auch gerne bei der Anmeldung bei einer Krankenversicherung behilflich.